Rheinische Post - Xanten and Moers

Die schäbige Strategie der Ärzte-Funktionär­e

- VON ANTJE HÖNING

Der Streit zwischen Krankenkas­sen und Ärzten um das Honorar ist immer wieder hitzig. Zu Recht kritisiert­en die niedergela­ssenen Ärzte unlängst den Bundesgesu­ndheitsmin­ister, als er handstreic­hartig die Extravergü­tung für Neupatient­en streichen wollte. Doch was Hals-Nasen-Ohren-Ärzte nun im Streit um die Honorierun­g ambulanter Operatione­n aufführen, ist ihres Berufsstan­ds unwürdig. Dazu muss man nicht mal an den Hippokrati­schen Eid erinnern, der Ärzte verpflicht­et, zum Nutzen der Kranken zu wirken und Schaden von ihnen zu wenden. Gleich zwei Ärzteverbä­nde rufen HNO-Kollegen dazu auf, Kindern keine Operation von Rachen- und Gaumenmand­eln mehr anzubieten, bis die Krankenkas­sen mehr dafür zahlen.

Das ist in dreifacher Hinsicht schäbig. Erstens hat das Honorar keiner diktiert. Krankenkas­sen und Kassenärzt­liche Bundesvere­inigung (KBV ) haben gemeinsam eine entspreche­nde Honorar-Reform beschlosse­n. Wenn das den HNO-Ärzten nicht passt, müssen sie dies mit ihrer eigenen Vertretung klären. Zweitens betonen sowohl Kassen als auch KBV, dass die HNOÄrzte unterm Strich bei der Reform gewinnen. Doch offenbar ist das den Verbänden noch nicht genug. Man kann nur hoffen, dass die Ärzte vor Ort dem Streikaufr­uf nicht folgen.

Denn vor allem verbietet es sich drittens, dass HalsNasen-Ohren-Ärzte Patienten – und dann auch noch kleine zwischen zwei und acht Jahren – in Geiselhaft nehmen für ein paar Euro mehr pro Eingriff. Sollen die Kinder mit ihren Mittelohr- und Mandelentz­ündungen sehen, wo sie bleiben? Sicher nicht. Hier sind, wie die Gesundheit­sminister zu Recht fordern, die Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen gefragt. Kein Mediziner muss Kassenpati­enten behandeln, wenn es ihm nicht passt. Doch wer Kassenarzt ist, muss seinen Versorgung­sauftrag erfüllen – gerade gegenüber Kindern.

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