Rheinische Post - Xanten and Moers
Die schäbige Strategie der Ärzte-Funktionäre
Der Streit zwischen Krankenkassen und Ärzten um das Honorar ist immer wieder hitzig. Zu Recht kritisierten die niedergelassenen Ärzte unlängst den Bundesgesundheitsminister, als er handstreichartig die Extravergütung für Neupatienten streichen wollte. Doch was Hals-Nasen-Ohren-Ärzte nun im Streit um die Honorierung ambulanter Operationen aufführen, ist ihres Berufsstands unwürdig. Dazu muss man nicht mal an den Hippokratischen Eid erinnern, der Ärzte verpflichtet, zum Nutzen der Kranken zu wirken und Schaden von ihnen zu wenden. Gleich zwei Ärzteverbände rufen HNO-Kollegen dazu auf, Kindern keine Operation von Rachen- und Gaumenmandeln mehr anzubieten, bis die Krankenkassen mehr dafür zahlen.
Das ist in dreifacher Hinsicht schäbig. Erstens hat das Honorar keiner diktiert. Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV ) haben gemeinsam eine entsprechende Honorar-Reform beschlossen. Wenn das den HNO-Ärzten nicht passt, müssen sie dies mit ihrer eigenen Vertretung klären. Zweitens betonen sowohl Kassen als auch KBV, dass die HNOÄrzte unterm Strich bei der Reform gewinnen. Doch offenbar ist das den Verbänden noch nicht genug. Man kann nur hoffen, dass die Ärzte vor Ort dem Streikaufruf nicht folgen.
Denn vor allem verbietet es sich drittens, dass HalsNasen-Ohren-Ärzte Patienten – und dann auch noch kleine zwischen zwei und acht Jahren – in Geiselhaft nehmen für ein paar Euro mehr pro Eingriff. Sollen die Kinder mit ihren Mittelohr- und Mandelentzündungen sehen, wo sie bleiben? Sicher nicht. Hier sind, wie die Gesundheitsminister zu Recht fordern, die Kassenärztlichen Vereinigungen gefragt. Kein Mediziner muss Kassenpatienten behandeln, wenn es ihm nicht passt. Doch wer Kassenarzt ist, muss seinen Versorgungsauftrag erfüllen – gerade gegenüber Kindern.