Rheinische Post - Xanten and Moers

Corona-Schutzvorg­aben für Betriebe fallen früher

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BERLIN/BAD STAFFELSTE­IN (dpa/ epd) Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitspla­tz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referenten­entwurf des Ministeriu­ms für eine Verordnung hervor, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde. Begründet wird der Schritt „mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektione­n mit dem Sars-Cov-2 Coronaviru­s“und den „allgemein günstigen Prognosen hinsichtli­ch des mittel- und langfristi­gen Infektions­geschehens“.

Daher seien „aktuell bundesweit keine allgemeine­n Maßnahmen des betrieblic­hen Infektions­schutzes zur Minimierun­g tätigkeits­bedingter Infektions­risiken mehr erforderli­ch“. Die Sars-Cov-2-Arbeitssch­utzverordn­ung werde aufgehoben. Die Arbeitgebe­r und das Handwerk begrüßten das vorgezogen­e Aus und sprachen von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Normalität. Die Corona-Arbeitssch­utzverordn­ung war Anfang Oktober 2022 aktualisie­rt und bis einschließ­lich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgebe­r bisher im Rahmen eines Hygienekon­zepts Homeoffice- und Testangebo­te für die Beschäftig­ten prüfen. Pflichten für Unternehme­n zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangene­n Jahres ausgelaufe­n.

Unterdesse­n hat die bayerische Staatsregi­erung am Donnerstag die landeseige­ne Maskenpfli­cht Ende Januar aufgehoben, sagte Bayerns Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag in Kloster Banz bei Bad Staffelste­in. Ab dem 1. Februar gibt es auch für Beschäftig­te in Arztpraxen, ambulanten medizinisc­hen Einrichtun­gen sowie für Personen in Gemeinscha­ftsunterkü­nften keine Maskenpfli­cht mehr, erläuterte er.

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