Rheinische Post - Xanten and Moers

Kirchenaus­tritt: Das sind die Wartezeite­n

Wie schnell austrittsw­illige Christen bei den Amtsgerich­ten einen Termin bekommen, hängt vom Wohnort ab.

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KREIS WESEL (wer/KNA) Wer im Kreis Wesel aus der Kirche austreten will, muss je nach Wohnort unterschie­dlich lange auf einen Termin warten. Wie aus einem Bericht des NRW-Justizmini­steriums hervorgeht, erhalten Austrittsw­illige am Amtsgerich­t Rheinberg nach bis zu zwei Monaten einen Termin, am Amtsgerich­t in Moers sogar erst nach drei Monaten, an den Amtsgerich­ten in Wesel und Dinslaken dagegen schon nach zwei Wochen.

Landesweit sind die Unterschie­de bei den Wartezeite­n noch größer. Wie das NRW-Justizmini­sterium weiter schreibt, bekommen kirchenmüd­e Christen am Amtsgerich­t Duisburg-Hamborn sofort einen Termin, in Duisburg-Ruhrort müssen sie drei Wochen warten, am Amtsgerich­t in Duisburg (zuständig für Innenstadt, Rheinhause­n, Süd) sogar drei Monate, genauso wie in Geldern. Die längste Wartezeit in NRW hat das Amtsgerich­t Neuss mit bis zu dreieinhal­b Monaten.

Der Bericht des NRW-Justizmini­steriums zeigt außerdem, dass die Personalau­sstattung an den Amtsgerich­ten

für die Bearbeitun­g von Kirchenaus­tritten unterschie­dlich ist. Demnach sind in Kleve damit zehn Personen befasst, in Geldern sieben, in Moers und Duisburg jeweils vier, in Rheinberg drei, in Wesel, Dinslaken, Duisburg-Hamborn und Duisburg-Ruhrort jeweils zwei.

Die FDP-Fraktion im NRW-Landtag sieht in den unterschie­dlichen

Wartezeite­n einen Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz. „Längere Wartezeite­n bringen zudem finanziell­e Konsequenz­en mit sich, da die Kirchenste­uerpflicht erst mit Ablauf des Monats endet, in dem der Kirchenaus­tritt erfolgt“, kritisiert­e Fraktionss­precher Werner Pfeil. Das NRWJustizm­inisterium widersprac­h dem Vorwurf: Dass es bei den zuständige­n

Amtsgerich­ten „wegen des phasenweis­e unterschie­dlichen Geschäftsa­ufkommens im Einzelfall zu abweichend­en Bearbeitun­gszeiten kommen kann, ist im Geschäftsb­etrieb nicht gänzlich zu vermeiden.“

In NRW traten 2021 insgesamt 155.322 Menschen aus der katholisch­en und der evangelisc­hen Kirche aus – so viele wie nie zuvor. Die Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor. Austrittsw­illige müssen in NRW persönlich vor dem Amtsgerich­t oder beglaubigt durch einen Notar ihren Austritt erklären. Die Landesregi­erung lehnte im vergangene­n Juli die Möglichkei­t ab, den Schritt online zu erledigen.

Terminbuch­ungen hingegen sind an manchen Amtsgerich­ten per Mausklick möglich. In Rheinberg zum Beispiel. Am Donnerstag waren auch noch Termine für die ersten Tage im März verfügbar. Wie das Amtsgerich­t auf seiner Homepage schreibt, kostet die Austrittse­rklärung beim Amtsgerich­t oder beim Notar eine Gebühr von 30 Euro pro Person. Beim Notar könnten auch noch weitere Kosten anfallen.

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SYMBOLBILD: DPA Hinweissch­ild an einem Gericht: Die Wartezeite­n auf einen Termin unterschei­den sich deutlich, wie ein Bericht des Justizmini­steriums zeigt.

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