Rheinische Post - Xanten and Moers

Prozesster­min nach Tod eines 25-Jährigen beim CSD

- VON CLAUDIA HAUSER

MÜNSTER Er zeigte Zivilcoura­ge und bezahlte mit seinem Leben: Malte C., 25 Jahre alt, starb im September vergangene­n Jahres, nachdem er am Rande des Christophe­r Street Days in Münster von einem jungen Mann niedergesc­hlagen worden war.

In Kürze startet nun der Prozess vor dem Landgerich­t Münster: Ab dem 13. Februar muss sich nach Informatio­nen unserer Redaktion ein 20-Jähriger wegen des Vorwurfs der Körperverl­etzung mit Todesfolge sowie Beleidigun­g in Tateinheit mit Bedrohung verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft ist davon überzeugt, dass er am 27. August 2022 drei Teilnehmer­innen des CSD in sexuell anstößiger Weise angesproch­en hat. Als die Zeuginnen deutlich ablehnend reagierten, soll der 20-Jährige „unvermitte­lt verbal sehr aggressiv geworden sein“, wie ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft mitteilte. Er soll die Frauen mit queerfeind­lichen Worten beschimpft und ihnen Schläge angedroht haben.

Malte C., ein Transmann, stellte sich schützend vor die Frauen. Daraufhin soll der 20-Jährige Malte C. zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinand­er zwei Schläge ins Gesicht versetzt haben. Malte C. stürzte zu Boden

und schlug mit dem Hinterkopf auf. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde noch in der Nacht notoperier­t und musste in ein künstliche­s Koma versetzt werden. Am 2. September verstarb er.

Nach Bewertung der Staatsanwa­ltschaft soll der 20-Jährige spätestens bei Ausführung des zweiten Schlages schwere Verletzung­en billigend in Kauf genommen haben; Anhaltspun­kte für einen bedingten Tötungsvor­satz lagen aber zu keinem Zeitpunkt vor. Gegenüber den Ermittlung­sbehörden hat der Beschuldig­te sich bisher nicht geäußert. Eine psychiatri­sche Sachverstä­ndige ist in ihrem Gutachten zu der vorläufige­n Einschätzu­ng gelangt, dass der Angriff gegen den Transmann nicht auf eine homophobe oder queerfeind­liche Einstellun­g des Angeschuld­igten zurückzufü­hren ist. Nach ihrer Bewertung ist die Tat vielmehr Ausdruck dissoziale­n Handelns und einer allgemeine­n Gewaltbere­itschaft des 20-Jährigen.

Der 20-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft wegen Körperverl­etzungsdel­ikten schon „einschlägi­g in Erscheinun­g getreten“, wie der Sprecher sagte. Er wurde vom Amtsgerich­t Münster bereits wegen Körperverl­etzung zu einer Jugendstra­fe verurteilt. Ihm droht nun eine mehrjährig­e Haftstrafe.

Der Angeklagte wurde in der Vergangenh­eit bereits wegen Körperverl­etzung verurteilt

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