Rheinische Post - Xanten and Moers
Prozesstermin nach Tod eines 25-Jährigen beim CSD
MÜNSTER Er zeigte Zivilcourage und bezahlte mit seinem Leben: Malte C., 25 Jahre alt, starb im September vergangenen Jahres, nachdem er am Rande des Christopher Street Days in Münster von einem jungen Mann niedergeschlagen worden war.
In Kürze startet nun der Prozess vor dem Landgericht Münster: Ab dem 13. Februar muss sich nach Informationen unserer Redaktion ein 20-Jähriger wegen des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung verantworten. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass er am 27. August 2022 drei Teilnehmerinnen des CSD in sexuell anstößiger Weise angesprochen hat. Als die Zeuginnen deutlich ablehnend reagierten, soll der 20-Jährige „unvermittelt verbal sehr aggressiv geworden sein“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Er soll die Frauen mit queerfeindlichen Worten beschimpft und ihnen Schläge angedroht haben.
Malte C., ein Transmann, stellte sich schützend vor die Frauen. Daraufhin soll der 20-Jährige Malte C. zunächst einen Stoß gegen die Brust und dann kurz nacheinander zwei Schläge ins Gesicht versetzt haben. Malte C. stürzte zu Boden
und schlug mit dem Hinterkopf auf. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, wurde noch in der Nacht notoperiert und musste in ein künstliches Koma versetzt werden. Am 2. September verstarb er.
Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft soll der 20-Jährige spätestens bei Ausführung des zweiten Schlages schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen haben; Anhaltspunkte für einen bedingten Tötungsvorsatz lagen aber zu keinem Zeitpunkt vor. Gegenüber den Ermittlungsbehörden hat der Beschuldigte sich bisher nicht geäußert. Eine psychiatrische Sachverständige ist in ihrem Gutachten zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass der Angriff gegen den Transmann nicht auf eine homophobe oder queerfeindliche Einstellung des Angeschuldigten zurückzuführen ist. Nach ihrer Bewertung ist die Tat vielmehr Ausdruck dissozialen Handelns und einer allgemeinen Gewaltbereitschaft des 20-Jährigen.
Der 20-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzungsdelikten schon „einschlägig in Erscheinung getreten“, wie der Sprecher sagte. Er wurde vom Amtsgericht Münster bereits wegen Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt. Ihm droht nun eine mehrjährige Haftstrafe.
Der Angeklagte wurde in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzung verurteilt