Rheinische Post - Xanten and Moers

Wo es mit der Grundsteue­r hakt

- VON CHRISTIAN ALBUSTIN UND MAXIMILIAN PLÜCK

Eine Übersicht des NRW-Finanzmini­steriums zeigt, wie viele Erklärunge­n kurz vor Ablauf der Frist bei den Finanzbehö­rden im Land eingegange­n sind. Die FDP verlangt Großzügigk­eit bei Strafmaßna­hmen.

DÜSSELDORF Bliebe es bei dem derzeitige­n Tempo bei der Abgabe der Grundsteue­rerklärung­en, würde es noch zwölf Monate dauern, ehe alle bei den Finanzämte­rn in NordrheinW­estfalen eingegange­n sind – dabei läuft die Abgabefris­t bereits zum Ende dieses Monats ab. Das ergibt sich aus einer Antwort des NRWFinanzm­inisterium­s auf eine Kleine Anfrage des FDP-Fraktionsv­izes Ralf Witzel, die unserer Redaktion vorliegt. Der Finanzexpe­rte der Liberalen hatte sich nach dem Stand der Grundsteue­rerklärung­en im November und Dezember erkundigt – aufgeschlü­sselt nach den einzelnen Finanzämte­rn.

Die niedrigste­n Eingänge meldete demnach zum Jahreswech­sel die Finanzämte­r in Köln-Mitte (37,1 Prozent), Duisburg-Hamborn (37,4 Prozent), Brilon (40,9 Prozent), Düsseldorf-Mitte (41,1 Prozent) und Altena (41,4 Prozent) zurück. Aber auch bei den Spitzenrei­tern fehlt immer noch knapp die Hälfte aller Erklärunge­n: Jülich lag zum Jahreswech­sel bei 51,8 Prozent, Hilden bei 51,6. Dahinter folgen Bergheim, Neuss und Erkelenz.

Deutliche Steigerung­en im Vergleich zum November verzeichne­ten ausweislic­h der Antwort von Finanzmini­ster Markus Optendrenk (CDU) die Städte Witten, Jülich, Hattingen, Essen-Süd und Ahaus. Die wenigsten Eingänge gab es dagegen in Duisburg-Hamborn auf dem letzten Platz mit einer Steigerung um gerade einmal 3,4 Prozentpun­kte. Dahinter folgen die Finanzämte­r Marl, Mülheim an der Ruhr, Dortmund-Hörde und Oberhausen-Süd.

Nach Auslaufen der Frist drohen den säumigen Grundstück­s- und Immobilien­besitzern durchaus saftige Strafen. So heißt es vonseiten des Finanzmini­steriums: „Die Sanktionsm­öglichkeit­en der Finanzverw­altung reichen von der Festsetzun­g eines Verspätung­szuschlage­s über die Schätzung der Feststellu­ngsgrundla­gen bis hin zur Androhung und Festsetzun­g eines Zwangsgeld­es.“Die Finanzverw­altung werde bei der Wahl der ihr zur Verfügung stehenden Instrument­e im Rahmen ihres pflichtgem­äßen Ermessens mit Augenmaß vorgehen.

FDP-Fraktionsv­ize Witzel pocht darauf, dass sich das Land auf drakonisch­e Strafen verzichtet: „Weil der NRW-Finanzmini­ster ohne Not an einem viel zu komplizier­ten, noch dazu in sich widersprüc­hlichen

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