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So lässt sich jetzt noch die Erklärung abgeben
DÜSSELDORF Die gute Nachricht zuerst: Es ist alles gar nicht so wild. Die digitale Grundsteuererklärung, die bis zum 31. Januar erledigt sein muss und die viele Immobilieneigentümer seit Monaten vor sich herschieben, ist am Ende eine Sache von vielleicht 30 Minuten. So lange dauert es, seine Daten einzutippen – jedenfalls dann, wenn man alle nötigen Unterlagen beisammen hat und einfach nur ein Häuschen oder seine Wohnung anmelden möchte. Hilfreich ist das Portal www.grundsteuererklaerungfuer-privateigentum.de. Es kann als Alternative zur Steuersoftware Elster benutzt werden und ist in der Handhabung deutlich einfacher als diese.
Allerdings dürften viele Immobilieneigentümer erst in diesen Tagen damit beginnen, ihre Daten bereitzustellen – zuletzt war in NRW fast die Hälfte der fälligen Grundsteuererklärungen noch nicht abgegeben. Und für viele dieser Nachzügler kann es jetzt wirklich eng werden.
Denn um die Grundsteuererklärung online abzuschicken – was rund neun von zehn NRW-Bürgern tun – muss man sich zunächst ausweisen. Diese Selbstidentifikation funktioniert über das digitale Zertifikat der Elster-Software, über die Pin des Personalausweises oder über einen Freischalt-Code, den man sich per Brief zuschicken lassen kann.
Wer bislang nicht mit Elster gearbeitet hat und sich auch nicht an seine Ausweis-Pin erinnert, hat spätestens jetzt ein Zeitproblem. Denn ein neues Zertifikat für Elster kann man zwar beantragen – das dauert aber bis zu zwei Wochen. Eine neue Pin für den Personalausweis bekommt man per Brief erst in sieben Werktagen. Und die Post mit dem Freischaltcode der Finanzbehörde braucht bis zu drei Wochen, bis sie im Briefkasten liegt. Möglichkeiten, die Grundsteuererklärung jetzt noch pünktlich abzugeben, gibt es dennoch.
Auf Papier ausweichen
Eigentlich muss die Erklärung digital abgegeben werden. Der Gesetzgeber sieht aber für Härtefälle die Möglichkeit vor, das Ganze auf Papier zu erledigen – immer dann, „wenn der erklärungspflichtigen Person die elektronische Übermittlung nicht zumutbar ist“. In NRW muss man dafür sein zuständiges Finanzamt aufsuchen und sich dort die entsprechenden Vordrucke besorgen; danach schickt man die ausgefüllte Erklärung per Post zurück. Dass man tatsächlich ein Härtefall sei, müsse man nicht beweisen, sagt Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes NRW: Dieser Weg sei im Prinzip jedem zugänglich.
Auf die Familie setzen
Bei der Abgabe der Erklärung darf man sich von nahen Angehörigen helfen lassen. Dazu gehört ausdrücklich, dass sich der oder die Verwandte mit seinen Login-Daten anmeldet, um das ausgefüllte Formular zu übermitteln. Der Zwang, sich selbst als Absender zu identifizieren, entfällt damit. Als Angehörige zählen für den Gesetzgeber Verlobte, Eheoder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Nichten und Neffen, Schwäger, Onkel oder Tanten. Gibt es in diesem Personenkreis jemanden, der schon seine Grundsteuererklärung abgegeben hat? Dann einfach kurz zusammensetzen und die Erklärung über die Login-Daten des oder der Familienangehörigen verschicken.
Auf Aufschub hoffen
Wer es partout nicht bis zum 31. Januar schafft, sollte sich nicht einfach tot stellen. „Man kann einen Antrag Wertermittlungsverfahren festhält, sollte er sich jetzt auch entsprechend großzügig zeigen.“Die niedrige Rücklaufquote bei den Finanzämtern landauf landab zeige doch, dass man es nicht mit vereinzelten, renitenten Erklär-Verweigerern zu tun habe. „Vielmehr scheint nahezu die Hälfte der Bevölkerung bei der Grundsteuererklärung überfordert zu sein. Es handelt sich also um ein strukturelles Problem“, sagt Witzel.
Das System ist aus seiner Sicht alles andere als selbsterklärend. Zudem gebe es eine Vielzahl von Sonderfällen, die berechtigterweise bei den Bürgern Fragen aufwerfen. „Wenn der Minister schon der Auffassung ist, dass er die Arbeit der Finanzbehörden bei den Bürgern abladen kann, dann sollte er zumindest in Sachen Zwangsmittel großzügig sein“, sagte Witzel: „Eine Verhängung von Geldbußen von bis zu 25.000 Euro oder andere Erzwingungsmaßnahmen hielte ich für alles andere als gerechtfertigt, falls der Finanzminister nicht zu einer erneuten Fristverlängerung bereit ist. Mit einem einfachen Flächenmodell, wie wir es von Anfang an gefordert haben, hätte das augenblickliche bürokratische Chaos vermieden werden können.“
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die ursprüngliche Berechnungsart der Grundsteuer mit jahrzehntealten Einheitswerten gekippt hatte, ersann der damalige Bundesfinanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ein neues Modell. Dieses wird jedoch von Kritikern als zu kompliziert betrachtet. Die Länder hatten die Möglichkeit, eigene Verfahren zu entwickeln. NRW ließ sich erst lange Zeit und entschied sich am Ende für das Scholz-Modell. Auch nach dem Wechsel von Schwarz-Gelb zu Schwarz-Grün hielt der neue Finanzminister Optendrenk an dem Scholz-Modell fest. Die Grundsteuer ist von jedem Immobilien- und Grundstücksbesitzer zu entrichten.
Am 31. Januar endet die Abgabefrist. Das wird eng für Nachzügler, denn allein der Identitätsnachweis kann Wochen dauern.
auf Fristverlängerung stellen, wenn man diesen Wunsch begründen kann“, sagt Steuerexperte Liebern. Mögliche Gründe seien zum Beispiel Krankheit, ein längerer Auslandsaufenthalt oder schlicht das Fehlen von Dokumenten. Für einen solchen Antrag reiche ein formloser Brief.
Und was passiert nun, wenn keine dieser Optionen funktioniert und man die Abgabefrist reißt? Der Gesetzgeber droht in diesem Fall mit einem „Verspätungszuschlag“, auch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro steht im Raum. Zudem kann das Finanzamt „die Besteuerungsgrundlagen schätzen“– was man vermeiden sollte, denn das könnte teurer werden als die neu berechnete Grundsteuer aufgrund der tatsächlichen Daten.
Dem Fachportal Finanztip.de zufolge sollen säumige Immobilienbesitzer in NRW allerdings zunächst ein Erinnerungsschreiben bekommen. Wann dann weitere Maßnahmen greifen (der Verspätungszuschlag beträgt übrigens pro Monat 0,25 Prozent der Steuersumme; mindestens aber 25 Euro), sei allerdings nicht eindeutig.