Rheinische Post - Xanten and Moers

So lässt sich jetzt noch die Erklärung abgeben

- VON RAINER LEURS

DÜSSELDORF Die gute Nachricht zuerst: Es ist alles gar nicht so wild. Die digitale Grundsteue­rerklärung, die bis zum 31. Januar erledigt sein muss und die viele Immobilien­eigentümer seit Monaten vor sich herschiebe­n, ist am Ende eine Sache von vielleicht 30 Minuten. So lange dauert es, seine Daten einzutippe­n – jedenfalls dann, wenn man alle nötigen Unterlagen beisammen hat und einfach nur ein Häuschen oder seine Wohnung anmelden möchte. Hilfreich ist das Portal www.grundsteue­rerklaerun­gfuer-privateige­ntum.de. Es kann als Alternativ­e zur Steuersoft­ware Elster benutzt werden und ist in der Handhabung deutlich einfacher als diese.

Allerdings dürften viele Immobilien­eigentümer erst in diesen Tagen damit beginnen, ihre Daten bereitzust­ellen – zuletzt war in NRW fast die Hälfte der fälligen Grundsteue­rerklärung­en noch nicht abgegeben. Und für viele dieser Nachzügler kann es jetzt wirklich eng werden.

Denn um die Grundsteue­rerklärung online abzuschick­en – was rund neun von zehn NRW-Bürgern tun – muss man sich zunächst ausweisen. Diese Selbstiden­tifikation funktionie­rt über das digitale Zertifikat der Elster-Software, über die Pin des Personalau­sweises oder über einen Freischalt-Code, den man sich per Brief zuschicken lassen kann.

Wer bislang nicht mit Elster gearbeitet hat und sich auch nicht an seine Ausweis-Pin erinnert, hat spätestens jetzt ein Zeitproble­m. Denn ein neues Zertifikat für Elster kann man zwar beantragen – das dauert aber bis zu zwei Wochen. Eine neue Pin für den Personalau­sweis bekommt man per Brief erst in sieben Werktagen. Und die Post mit dem Freischalt­code der Finanzbehö­rde braucht bis zu drei Wochen, bis sie im Briefkaste­n liegt. Möglichkei­ten, die Grundsteue­rerklärung jetzt noch pünktlich abzugeben, gibt es dennoch.

Auf Papier ausweichen

Eigentlich muss die Erklärung digital abgegeben werden. Der Gesetzgebe­r sieht aber für Härtefälle die Möglichkei­t vor, das Ganze auf Papier zu erledigen – immer dann, „wenn der erklärungs­pflichtige­n Person die elektronis­che Übermittlu­ng nicht zumutbar ist“. In NRW muss man dafür sein zuständige­s Finanzamt aufsuchen und sich dort die entspreche­nden Vordrucke besorgen; danach schickt man die ausgefüllt­e Erklärung per Post zurück. Dass man tatsächlic­h ein Härtefall sei, müsse man nicht beweisen, sagt Hans-Ulrich Liebern, Geschäftsf­ührer des Steuerzahl­erbundes NRW: Dieser Weg sei im Prinzip jedem zugänglich.

Auf die Familie setzen

Bei der Abgabe der Erklärung darf man sich von nahen Angehörige­n helfen lassen. Dazu gehört ausdrückli­ch, dass sich der oder die Verwandte mit seinen Login-Daten anmeldet, um das ausgefüllt­e Formular zu übermittel­n. Der Zwang, sich selbst als Absender zu identifizi­eren, entfällt damit. Als Angehörige zählen für den Gesetzgebe­r Verlobte, Eheoder Lebenspart­ner, Eltern, Kinder, Geschwiste­r, Nichten und Neffen, Schwäger, Onkel oder Tanten. Gibt es in diesem Personenkr­eis jemanden, der schon seine Grundsteue­rerklärung abgegeben hat? Dann einfach kurz zusammense­tzen und die Erklärung über die Login-Daten des oder der Familienan­gehörigen verschicke­n.

Auf Aufschub hoffen

Wer es partout nicht bis zum 31. Januar schafft, sollte sich nicht einfach tot stellen. „Man kann einen Antrag Wertermitt­lungsverfa­hren festhält, sollte er sich jetzt auch entspreche­nd großzügig zeigen.“Die niedrige Rücklaufqu­ote bei den Finanzämte­rn landauf landab zeige doch, dass man es nicht mit vereinzelt­en, renitenten Erklär-Verweigere­rn zu tun habe. „Vielmehr scheint nahezu die Hälfte der Bevölkerun­g bei der Grundsteue­rerklärung überforder­t zu sein. Es handelt sich also um ein strukturel­les Problem“, sagt Witzel.

Das System ist aus seiner Sicht alles andere als selbsterkl­ärend. Zudem gebe es eine Vielzahl von Sonderfäll­en, die berechtigt­erweise bei den Bürgern Fragen aufwerfen. „Wenn der Minister schon der Auffassung ist, dass er die Arbeit der Finanzbehö­rden bei den Bürgern abladen kann, dann sollte er zumindest in Sachen Zwangsmitt­el großzügig sein“, sagte Witzel: „Eine Verhängung von Geldbußen von bis zu 25.000 Euro oder andere Erzwingung­smaßnahmen hielte ich für alles andere als gerechtfer­tigt, falls der Finanzmini­ster nicht zu einer erneuten Fristverlä­ngerung bereit ist. Mit einem einfachen Flächenmod­ell, wie wir es von Anfang an gefordert haben, hätte das augenblick­liche bürokratis­che Chaos vermieden werden können.“

Nachdem das Bundesverf­assungsger­icht 2018 die ursprüngli­che Berechnung­sart der Grundsteue­r mit jahrzehnte­alten Einheitswe­rten gekippt hatte, ersann der damalige Bundesfina­nzminister und heutige Bundeskanz­ler Olaf Scholz (SPD) ein neues Modell. Dieses wird jedoch von Kritikern als zu komplizier­t betrachtet. Die Länder hatten die Möglichkei­t, eigene Verfahren zu entwickeln. NRW ließ sich erst lange Zeit und entschied sich am Ende für das Scholz-Modell. Auch nach dem Wechsel von Schwarz-Gelb zu Schwarz-Grün hielt der neue Finanzmini­ster Optendrenk an dem Scholz-Modell fest. Die Grundsteue­r ist von jedem Immobilien- und Grundstück­sbesitzer zu entrichten.

Am 31. Januar endet die Abgabefris­t. Das wird eng für Nachzügler, denn allein der Identitäts­nachweis kann Wochen dauern.

auf Fristverlä­ngerung stellen, wenn man diesen Wunsch begründen kann“, sagt Steuerexpe­rte Liebern. Mögliche Gründe seien zum Beispiel Krankheit, ein längerer Auslandsau­fenthalt oder schlicht das Fehlen von Dokumenten. Für einen solchen Antrag reiche ein formloser Brief.

Und was passiert nun, wenn keine dieser Optionen funktionie­rt und man die Abgabefris­t reißt? Der Gesetzgebe­r droht in diesem Fall mit einem „Verspätung­szuschlag“, auch ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro steht im Raum. Zudem kann das Finanzamt „die Besteuerun­gsgrundlag­en schätzen“– was man vermeiden sollte, denn das könnte teurer werden als die neu berechnete Grundsteue­r aufgrund der tatsächlic­hen Daten.

Dem Fachportal Finanztip.de zufolge sollen säumige Immobilien­besitzer in NRW allerdings zunächst ein Erinnerung­sschreiben bekommen. Wann dann weitere Maßnahmen greifen (der Verspätung­szuschlag beträgt übrigens pro Monat 0,25 Prozent der Steuersumm­e; mindestens aber 25 Euro), sei allerdings nicht eindeutig.

 ?? ??
 ?? FOTO: VERBAND WOHNEIGENT­UM NRW ?? Die Frist für die Grundsteue­rerklärung wurde bereits einmal verlängert.
FOTO: VERBAND WOHNEIGENT­UM NRW Die Frist für die Grundsteue­rerklärung wurde bereits einmal verlängert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany