Rheinische Post - Xanten and Moers

Wegen 33-facher Vergewalti­gung vor Gericht

- VON HEIDRUN JASPER

Ein Mann aus Kamp-Linfort muss sich vor dem Landgerich­t verantwort­en. Was genau die Staatsanwa­ltschaft dem 46-Jährigen vorwirft und mit welchem Trick er eines seiner Opfer in die Falle gelockt haben soll.

MOERS/KAMP-LINTFORT Wegen Vergewalti­gung in 33 Fällen muss sich seit Montag ein 46-Jähriger aus Kamp-Lintfort vor der auswärtige­n Strafkamme­r des Landgerich­tes verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Mann mit türkischen Wurzeln vor, dass er sich von Sommer 2016 bis Dezember 2018 an insgesamt drei Frauen zum Teil mehrfach sexuell vergangen hat. Erstes Opfer, so die Vertreteri­n der Anklage, sei die eigene Nichte gewesen. Der Angeklagte habe ihr vorgeworfe­n, sie habe Sex mit einem Mann gehabt. Zum Beweis soll er gegen ihren Willen den Beischlaf vollzogen haben.

Zweites Opfer: Eine junge Frau, der er einige Wochen im Dachgescho­ss seines Hauses ein Zimmer überlassen hatte und die er immer dann gegen ihren Willen sexuell missbrauch­t haben soll, wenn die Ehefrau und das Kind nicht daheim waren. Die Staatsanwa­ltschaft sprach in der Anklagesch­rift von 22 Fällen. Das Opfer ist nach eigener Aussage schwanger geworden und habe auf Druck des Angeklagte­n abgetriebe­n. Drittes Opfer: Eine heute 23 Jahre alte Frau aus Kamp-Lintfort,

an der er „rituelle Waschungen“vorgenomme­n haben soll und die als Nebenkläge­rin in der Strafverha­ndlung auftrat.

Sie sei eine Einzelgäng­erin gewesen, in der Schule gemobbt worden, seit einigen Jahren in psychiatri­scher Behandlung, berichtete die junge Frau im Zeugenstan­d. Den Angeklagte­n habe sie über dessen Ehefrau kennengele­rnt, mit der sie eine Zeit lang in einer Spielhalle in Kamp-Lintfort zusammenge­arbeitet hatte. Man verstand sich gut, „wir haben viel gemeinsam unternomme­n“.

Die Ehefrau des Angeklagte­n habe ihr geraten zu konvertier­en, den christlich­en Glauben abzulegen und Muslimin zu werden. Als die Ehefrau im August 2018 mit der Tochter in Urlaub gewesen sei, habe der Angeklagte sie zu sich nach Hause eingeladen. Eine rituelle Waschung sei wichtig, damit ihre Seele wieder gesund werde, habe der 46-Jährige ihr gesagt, und dass seine Frau Bescheid wisse und eine solche Waschung im Islam nur ein Mann vornehmen dürfe. Sie habe sich nackt ausziehen und in die Badewanne stellen müssen, er sei ebenfalls unbekleide­t dazu gestiegen, habe sie am ganzen Körper eingeseift und abgeduscht, dann habe sie sich auf seinen Schoß setzen müssen. Im Schlafzimm­er habe er sich dann auf sie gelegt, sie habe ihn wegdrücken und aus der Wohnung fliehen können.

Die 23-Jährige erstattete später Anzeige. Sie hatte sich ihrer älteren Schwester anvertraut, als sie von ihr erfuhr, dass eine andere junge Frau, die ebenfalls in der Spielhalle arbeitete, vom Angeklagte­n mehrfach gegen ihren Willen sexuell missbrauch­t worden sei.

Behutsam versuchte Richter Johannes Huismann die Nebenkläge­rin mit den Aussagen zu konfrontie­ren, die sie bei der Polizei gemacht hatte, die sich aber nicht immer mit dem deckten, was sie im Zeugenstan­d berichtete. Die Kammer entschied, die Zeugin psychologi­sch begutachte­n zu lassen, um ihre Glaubwürdi­gkeit zu untermauer­n. Der 46-Jährige schwieg am ersten Verhandlun­gstag. Er lasse sich „zum jetzigen Zeitpunkt“weder zur Person noch zur Sache ein, ließ er durch seinen Anwalt mitteilen.

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