Rheinische Post - Xanten and Moers
Wegen 33-facher Vergewaltigung vor Gericht
Ein Mann aus Kamp-Linfort muss sich vor dem Landgericht verantworten. Was genau die Staatsanwaltschaft dem 46-Jährigen vorwirft und mit welchem Trick er eines seiner Opfer in die Falle gelockt haben soll.
MOERS/KAMP-LINTFORT Wegen Vergewaltigung in 33 Fällen muss sich seit Montag ein 46-Jähriger aus Kamp-Lintfort vor der auswärtigen Strafkammer des Landgerichtes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann mit türkischen Wurzeln vor, dass er sich von Sommer 2016 bis Dezember 2018 an insgesamt drei Frauen zum Teil mehrfach sexuell vergangen hat. Erstes Opfer, so die Vertreterin der Anklage, sei die eigene Nichte gewesen. Der Angeklagte habe ihr vorgeworfen, sie habe Sex mit einem Mann gehabt. Zum Beweis soll er gegen ihren Willen den Beischlaf vollzogen haben.
Zweites Opfer: Eine junge Frau, der er einige Wochen im Dachgeschoss seines Hauses ein Zimmer überlassen hatte und die er immer dann gegen ihren Willen sexuell missbraucht haben soll, wenn die Ehefrau und das Kind nicht daheim waren. Die Staatsanwaltschaft sprach in der Anklageschrift von 22 Fällen. Das Opfer ist nach eigener Aussage schwanger geworden und habe auf Druck des Angeklagten abgetrieben. Drittes Opfer: Eine heute 23 Jahre alte Frau aus Kamp-Lintfort,
an der er „rituelle Waschungen“vorgenommen haben soll und die als Nebenklägerin in der Strafverhandlung auftrat.
Sie sei eine Einzelgängerin gewesen, in der Schule gemobbt worden, seit einigen Jahren in psychiatrischer Behandlung, berichtete die junge Frau im Zeugenstand. Den Angeklagten habe sie über dessen Ehefrau kennengelernt, mit der sie eine Zeit lang in einer Spielhalle in Kamp-Lintfort zusammengearbeitet hatte. Man verstand sich gut, „wir haben viel gemeinsam unternommen“.
Die Ehefrau des Angeklagten habe ihr geraten zu konvertieren, den christlichen Glauben abzulegen und Muslimin zu werden. Als die Ehefrau im August 2018 mit der Tochter in Urlaub gewesen sei, habe der Angeklagte sie zu sich nach Hause eingeladen. Eine rituelle Waschung sei wichtig, damit ihre Seele wieder gesund werde, habe der 46-Jährige ihr gesagt, und dass seine Frau Bescheid wisse und eine solche Waschung im Islam nur ein Mann vornehmen dürfe. Sie habe sich nackt ausziehen und in die Badewanne stellen müssen, er sei ebenfalls unbekleidet dazu gestiegen, habe sie am ganzen Körper eingeseift und abgeduscht, dann habe sie sich auf seinen Schoß setzen müssen. Im Schlafzimmer habe er sich dann auf sie gelegt, sie habe ihn wegdrücken und aus der Wohnung fliehen können.
Die 23-Jährige erstattete später Anzeige. Sie hatte sich ihrer älteren Schwester anvertraut, als sie von ihr erfuhr, dass eine andere junge Frau, die ebenfalls in der Spielhalle arbeitete, vom Angeklagten mehrfach gegen ihren Willen sexuell missbraucht worden sei.
Behutsam versuchte Richter Johannes Huismann die Nebenklägerin mit den Aussagen zu konfrontieren, die sie bei der Polizei gemacht hatte, die sich aber nicht immer mit dem deckten, was sie im Zeugenstand berichtete. Die Kammer entschied, die Zeugin psychologisch begutachten zu lassen, um ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern. Der 46-Jährige schwieg am ersten Verhandlungstag. Er lasse sich „zum jetzigen Zeitpunkt“weder zur Person noch zur Sache ein, ließ er durch seinen Anwalt mitteilen.