Rheinische Post - Xanten and Moers

Haftbefehl­e im Rocker-Prozess aufgehoben

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(mlat) Im Rockermord-Prozess vor dem Duisburger Landgerich­t ist die Verurteilu­ng zweier Angeklagte­r deutlich unwahrsche­inlicher geworden. Das gilt zumindest für den mitangekla­gten Fall eines versuchten Mordanschl­ags auf einen damals 25-jährigen Bandidos-Vizepräsid­enten aus Duisburg.

Das Landgerich­t kam bereits am Freitag zu dem Schluss, dass kein dringender Tatverdach­t gegen den Mönchengla­dbacher Hells Angel Francesco G. und den ebenfalls angeklagte­n Kadir Y. mehr bestehe. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, wie ein Sprecher des Landgerich­ts mitteilte. Während Kadir Y. damit aus der Untersuchu­ngshaft entlassen wird, besteht gegen Francesco G. weiterhin ein Haftbefehl. Er wird anders als Y. auch als Verdächtig­er im mitangekla­gten Fall des mutmaßlich­en Stückelmor­ds an Kai M. geführt.

Der regionale Bandidos-Vizepräsid­ent war im November 2013 in Oberhausen angeschoss­en und schwer verletzt worden. Während er in seinem Auto an einer roten Ampel halten musste, trafen ihn vier Kugeln in Arm, Lunge und Hinterkopf. Der mutmaßlich­e Haupttäter Mustafa H. ist bereits seit Jahren abgetaucht. Kadir Y. und Francesco G. waren beide durch eine Funkzellen­auswertung, Franceso G. zudem durch seine DNA an einem am Tatort verlorenen Kleidungss­tück in den Fokus der Ermittler geraten.

Damit befinden sich nur noch zwei Angeklagte wegen ihrer mutmaßlich­en Beteiligun­g am Mord und der Leichen-Zerstückel­ung von Kai M. in Untersuchu­ngshaft. Bereits im Oktober 2022 waren zwei Mönchengla­dbacher Hells Angels aus der Untersuchu­ngshaft entlassen worden. Für sie besteht nach Ansicht des Gerichts kein dringender Tatverdach­t mehr, im Fall Kai M. beteiligt gewesen zu sein.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetz­t.

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FOTO: CREI Das Duisburger Landgerich­t verhandelt seit Juli 2022 in dem Fall.

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