Rheinische Post - Xanten and Moers
Haftbefehle im Rocker-Prozess aufgehoben
(mlat) Im Rockermord-Prozess vor dem Duisburger Landgericht ist die Verurteilung zweier Angeklagter deutlich unwahrscheinlicher geworden. Das gilt zumindest für den mitangeklagten Fall eines versuchten Mordanschlags auf einen damals 25-jährigen Bandidos-Vizepräsidenten aus Duisburg.
Das Landgericht kam bereits am Freitag zu dem Schluss, dass kein dringender Tatverdacht gegen den Mönchengladbacher Hells Angel Francesco G. und den ebenfalls angeklagten Kadir Y. mehr bestehe. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. Während Kadir Y. damit aus der Untersuchungshaft entlassen wird, besteht gegen Francesco G. weiterhin ein Haftbefehl. Er wird anders als Y. auch als Verdächtiger im mitangeklagten Fall des mutmaßlichen Stückelmords an Kai M. geführt.
Der regionale Bandidos-Vizepräsident war im November 2013 in Oberhausen angeschossen und schwer verletzt worden. Während er in seinem Auto an einer roten Ampel halten musste, trafen ihn vier Kugeln in Arm, Lunge und Hinterkopf. Der mutmaßliche Haupttäter Mustafa H. ist bereits seit Jahren abgetaucht. Kadir Y. und Francesco G. waren beide durch eine Funkzellenauswertung, Franceso G. zudem durch seine DNA an einem am Tatort verlorenen Kleidungsstück in den Fokus der Ermittler geraten.
Damit befinden sich nur noch zwei Angeklagte wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung am Mord und der Leichen-Zerstückelung von Kai M. in Untersuchungshaft. Bereits im Oktober 2022 waren zwei Mönchengladbacher Hells Angels aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Für sie besteht nach Ansicht des Gerichts kein dringender Tatverdacht mehr, im Fall Kai M. beteiligt gewesen zu sein.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.