Rheinische Post - Xanten and Moers
Drei Urteile in NRW gegen Messerangreifer
Die Attacke in Schleswig-Holstein wird Thema im Düsseldorfer Landtag. SPD und FDP fragen nach der Strafakte des 33-Jährigen.
DÜSSELDORF Der Fall des 33-Jährigen, der in einem Regionalzug bei Hamburg zwei Menschen erstochen haben soll, beschäftigt jetzt auch die nordrhein-westfälische Landespolitik. Bereits am Donnerstag war bekannt geworden, dass es zu dem Mann eine längere Strafakte in NRW gibt. Die Fraktionen von SPD und FDP haben deshalb eine Sondersitzung im Landtag beantragt.
Wie unsere Redaktion erfuhr, war der staatenlose Palästinenser in Nordrhein-Westfalen mehrfach rechtskräftig verurteilt worden. „Er ist dreifach vorbestraft. Das sind Verurteilungen des Amtsgerichts Euskirchen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn.
Demnach wurde er zum ersten Mal 2015 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. 2016 bekam er eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. „Und 2018 wurde er für eine Tat aus dem Jahr 2017 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt“, sagte der Sprecher. Auch sonst trat der Mann mehrfach polizeilich in Erscheinung. „Unter anderem wegen Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Sexualdelikten“, hieß es aus informierten Kreisen. Einige Verfahren sollen eingestellt worden sein.
Bei dem Angriff in dem Zug von Kiel nach Hamburg waren am Mittwoch eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger gestorben. Fünf weitere Menschen wurden verletzt. Gegen Ibrahim A. wurde Haftbefehl erlassen. Ihm werden zweifacher heimtückischer Mord und viermal versuchter Totschlag vorgeworfen.
In ihrem Antrag betonen die Landtagsfraktionen von FDP und SPD, dass der Mann offensichtlich „ein justizbekannter Mehrfachstraftäter“sei, der „insbesondere auch in Nordrhein-Westfalen bereits in erheblichem Maße auffällig geworden sein soll“. Man bitte „um einen umfassenden schriftlichen Bericht zu den Tatvorwürfen und den Strafverfahren, die gegen den mutmaßlichen Täter in der Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen aktenkundig geworden sind“.
Ibrahim A. lebte nach seiner Ankunft in Deutschland jahrelang in Nordrhein-Westfalen. Nach Informationen
unserer Redaktion hatte er sofort im Jahr 2015 einen Asylantrag in Düsseldorf gestellt; diesem soll aber bis heute nicht stattgegeben worden sein. Auf Anfrage wollte sich die Stadt mit Verweis auf laufende Ermittlungen nicht äußern. Seit 2015 galt A. in Nordrhein-Westfalen immer wieder als wohnungslos. Er lebte in Euskirchen, wo er bis Dezember 2020 auch offiziell gemeldet war.
Eine Aufenthaltsgenehmigung bekam er aufgrund seines subsidiären Schutzstatus. Unmittelbar nach seiner ersten Verurteilung sprach die Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen eine Verwarnung aus. „Darüber hinaus wurden regelmäßig Auszüge aus dem Bundeszentralregister angefordert, um bei möglichen weiteren Verurteilungen tätig werden zu können“, sagte der Sprecher des Kreises. Die Verurteilungen hätten aber keine Aberkennung des subsidiären Schutzstatus vorgesehen. Eine Abschiebung sei daher ausgeschlossen gewesen.
Sollte A. nun verurteilt werden, würde sein Schutzstatus wohl widerrufen, sagte Philipp Pruy, Anwalt für Migrationsrecht. Das habe aber keine Konsequenzen: A. besitze dann zwar keine Aufenthaltserlaubnis mehr, falle aber in die Duldung, weil es keine Abschiebung in die palästinensischen Autonomiegebiete gebe. Pruy: „Egal, ob er einen Schutzstatus hat oder nicht, er wird nicht abgeschoben.“
(dpa) In Russland gibt es zunehmend Aufregung um eine Äußerung von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) über einen „Krieg gegen Russland“. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, forderte am Freitag eine Erklärung des deutschen Botschafters in Moskau zu „widersprüchlichen“Aussagen aus Berlin. Deutschland erkläre einerseits, in der Ukraine keine Konfliktpartei zu sein. Andererseits sage Baerbock, dass sich die Länder Europas im Krieg gegen Russland befänden. „Verstehen sie selbst, wovon sie da reden?“, schrieb Sacharowa im Nachrichtenkanal Telegram.
Baerbock hatte am Dienstag beim Europarat in Straßburg mit folgenden