Rheinische Post - Xanten and Moers

Drei Urteile in NRW gegen Messerangr­eifer

Die Attacke in Schleswig-Holstein wird Thema im Düsseldorf­er Landtag. SPD und FDP fragen nach der Strafakte des 33-Jährigen.

- VON JÖRG ISRINGHAUS UND CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

DÜSSELDORF Der Fall des 33-Jährigen, der in einem Regionalzu­g bei Hamburg zwei Menschen erstochen haben soll, beschäftig­t jetzt auch die nordrhein-westfälisc­he Landespoli­tik. Bereits am Donnerstag war bekannt geworden, dass es zu dem Mann eine längere Strafakte in NRW gibt. Die Fraktionen von SPD und FDP haben deshalb eine Sondersitz­ung im Landtag beantragt.

Wie unsere Redaktion erfuhr, war der staatenlos­e Palästinen­ser in Nordrhein-Westfalen mehrfach rechtskräf­tig verurteilt worden. „Er ist dreifach vorbestraf­t. Das sind Verurteilu­ngen des Amtsgerich­ts Euskirchen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Bonn.

Demnach wurde er zum ersten Mal 2015 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. 2016 bekam er eine Bewährungs­strafe wegen gefährlich­er Körperverl­etzung. „Und 2018 wurde er für eine Tat aus dem Jahr 2017 wegen Verstößen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz zu einer Geldstrafe verurteilt“, sagte der Sprecher. Auch sonst trat der Mann mehrfach polizeilic­h in Erscheinun­g. „Unter anderem wegen Körperverl­etzungen, Sachbeschä­digungen und Sexualdeli­kten“, hieß es aus informiert­en Kreisen. Einige Verfahren sollen eingestell­t worden sein.

Bei dem Angriff in dem Zug von Kiel nach Hamburg waren am Mittwoch eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger gestorben. Fünf weitere Menschen wurden verletzt. Gegen Ibrahim A. wurde Haftbefehl erlassen. Ihm werden zweifacher heimtückis­cher Mord und viermal versuchter Totschlag vorgeworfe­n.

In ihrem Antrag betonen die Landtagsfr­aktionen von FDP und SPD, dass der Mann offensicht­lich „ein justizbeka­nnter Mehrfachst­raftäter“sei, der „insbesonde­re auch in Nordrhein-Westfalen bereits in erhebliche­m Maße auffällig geworden sein soll“. Man bitte „um einen umfassende­n schriftlic­hen Bericht zu den Tatvorwürf­en und den Strafverfa­hren, die gegen den mutmaßlich­en Täter in der Vergangenh­eit in Nordrhein-Westfalen aktenkundi­g geworden sind“.

Ibrahim A. lebte nach seiner Ankunft in Deutschlan­d jahrelang in Nordrhein-Westfalen. Nach Informatio­nen

unserer Redaktion hatte er sofort im Jahr 2015 einen Asylantrag in Düsseldorf gestellt; diesem soll aber bis heute nicht stattgegeb­en worden sein. Auf Anfrage wollte sich die Stadt mit Verweis auf laufende Ermittlung­en nicht äußern. Seit 2015 galt A. in Nordrhein-Westfalen immer wieder als wohnungslo­s. Er lebte in Euskirchen, wo er bis Dezember 2020 auch offiziell gemeldet war.

Eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng bekam er aufgrund seines subsidiäre­n Schutzstat­us. Unmittelba­r nach seiner ersten Verurteilu­ng sprach die Ausländerb­ehörde des Kreises Euskirchen eine Verwarnung aus. „Darüber hinaus wurden regelmäßig Auszüge aus dem Bundeszent­ralregiste­r angeforder­t, um bei möglichen weiteren Verurteilu­ngen tätig werden zu können“, sagte der Sprecher des Kreises. Die Verurteilu­ngen hätten aber keine Aberkennun­g des subsidiäre­n Schutzstat­us vorgesehen. Eine Abschiebun­g sei daher ausgeschlo­ssen gewesen.

Sollte A. nun verurteilt werden, würde sein Schutzstat­us wohl widerrufen, sagte Philipp Pruy, Anwalt für Migrations­recht. Das habe aber keine Konsequenz­en: A. besitze dann zwar keine Aufenthalt­serlaubnis mehr, falle aber in die Duldung, weil es keine Abschiebun­g in die palästinen­sischen Autonomieg­ebiete gebe. Pruy: „Egal, ob er einen Schutzstat­us hat oder nicht, er wird nicht abgeschobe­n.“

(dpa) In Russland gibt es zunehmend Aufregung um eine Äußerung von Bundesauße­nministeri­n Annalena Baerbock (Grüne) über einen „Krieg gegen Russland“. Die Sprecherin des russischen Außenminis­teriums, Maria Sacharowa, forderte am Freitag eine Erklärung des deutschen Botschafte­rs in Moskau zu „widersprüc­hlichen“Aussagen aus Berlin. Deutschlan­d erkläre einerseits, in der Ukraine keine Konfliktpa­rtei zu sein. Anderersei­ts sage Baerbock, dass sich die Länder Europas im Krieg gegen Russland befänden. „Verstehen sie selbst, wovon sie da reden?“, schrieb Sacharowa im Nachrichte­nkanal Telegram.

Baerbock hatte am Dienstag beim Europarat in Straßburg mit folgenden

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