Rheinische Post - Xanten and Moers
Das Recht muss schärfer werden
Nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug bei Hamburg stellt sich angesichts der langen Strafakte des 33-jährigen Täters die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können. Schließlich war der Mann, der nach eigenen Angaben staatenloser Palästinenser ist, seit seiner Einreise nach Deutschland mehrfach und regelmäßig straffällig geworden – auch mit Gewaltdelikten. Eine der drängendsten Fragen lautet deshalb: Warum wurde der Mann nicht abgeschoben? Der Grund ist in diesem Fall schlicht und unbefriedigend: Eine Abschiebung in die palästinensischen Autonomiegebiete ist nicht möglich, weil sie keine Staaten im völkerrechtlichen Sinne sind. Und selbst wenn es möglich gewesen wäre, hätte das deutsche Asylrecht das verhindert, genauer gesagt: der subsidiäre Schutzstatus, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem Mann gewährt hatte.
Das Asylrecht zu ändern, dürfte kompliziert und langwierig sein. Wenn aber eine Abschiebung nicht möglich ist, dann muss verhindert werden, dass ein solcher Gewalttäter – zumal noch Wiederholungstäter – frei herumlaufen darf. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, müssen die Gesetze dringend verschärft werden, und das ganz schnell.
Denn die Tat des 33-Jährigen reiht sich ein in eine Serie tödlicher Messerattacken durch Asylbewerber, die schon vorher durch Gewalt aufgefallen und nicht von den Behörden gestoppt worden waren – wie etwa im Fall des Somaliers, der im Sommer 2021 in Würzburg drei Frauen erstach. Dabei fällt auf, dass solche Messerangreifer häufig aus Kriegs- oder Krisenregionen stammen und als psychisch krank eingestuft werden. Es ist Aufgabe des Staates, die Gesellschaft vor solchen Personen zu schützen. Die Zeit der reinen Betroffenheitsbekundungen nach solchen Taten muss daher spätestens jetzt vorbei sein.