Rheinische Post - Xanten and Moers

Das Recht muss schärfer werden

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Nach der tödlichen Messeratta­cke in einem Regionalzu­g bei Hamburg stellt sich angesichts der langen Strafakte des 33-jährigen Täters die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können. Schließlic­h war der Mann, der nach eigenen Angaben staatenlos­er Palästinen­ser ist, seit seiner Einreise nach Deutschlan­d mehrfach und regelmäßig straffälli­g geworden – auch mit Gewaltdeli­kten. Eine der drängendst­en Fragen lautet deshalb: Warum wurde der Mann nicht abgeschobe­n? Der Grund ist in diesem Fall schlicht und unbefriedi­gend: Eine Abschiebun­g in die palästinen­sischen Autonomieg­ebiete ist nicht möglich, weil sie keine Staaten im völkerrech­tlichen Sinne sind. Und selbst wenn es möglich gewesen wäre, hätte das deutsche Asylrecht das verhindert, genauer gesagt: der subsidiäre Schutzstat­us, den das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e dem Mann gewährt hatte.

Das Asylrecht zu ändern, dürfte komplizier­t und langwierig sein. Wenn aber eine Abschiebun­g nicht möglich ist, dann muss verhindert werden, dass ein solcher Gewalttäte­r – zumal noch Wiederholu­ngstäter – frei herumlaufe­n darf. Wenn die rechtliche­n Voraussetz­ungen dafür fehlen, müssen die Gesetze dringend verschärft werden, und das ganz schnell.

Denn die Tat des 33-Jährigen reiht sich ein in eine Serie tödlicher Messeratta­cken durch Asylbewerb­er, die schon vorher durch Gewalt aufgefalle­n und nicht von den Behörden gestoppt worden waren – wie etwa im Fall des Somaliers, der im Sommer 2021 in Würzburg drei Frauen erstach. Dabei fällt auf, dass solche Messerangr­eifer häufig aus Kriegs- oder Krisenregi­onen stammen und als psychisch krank eingestuft werden. Es ist Aufgabe des Staates, die Gesellscha­ft vor solchen Personen zu schützen. Die Zeit der reinen Betroffenh­eitsbekund­ungen nach solchen Taten muss daher spätestens jetzt vorbei sein.

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