Rheinische Post - Xanten and Moers
Verkehrsminister kritisiert große Zahl Kleiner Anfragen
Die Opposition im Landtag kontert schlagfertig.
DÜSSELDORFER (maxi) Aufgabe der Opposition ist es, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Dafür steht ihr ein Instrumentenkasten zur Verfügung, der von der parlamentarischen Anfrage über Untersuchungsausschüsse bis hin zur Verfassungsklage reicht. Als am Mittwoch im Landtag über das Debakel um die A45-Brücke gestritten wurde, da platzte es aus NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) heraus: „Ich erlebe eine Opposition, die nichts beiträgt, die – im Gegenteil – mit unsinnigen und fragwürdigen Kleinen Anfragen die Menschen hier von der Arbeit abhält.“Schon während der Debatte löste das massive Zwischenrufe aus. Doch augenscheinlich wollen es SPD und FDP nicht dabei bewenden lassen: Sie konterten mit einer Kleinen Anfrage. Darin werfen die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer, Sarah Philipp (SPD) und Marcel Hafke (FDP), dem Minister eine fragwürdige Haltung zu den verbrieften Informationsund Kontrollrechten der Abgeordneten vor. Sie verlangen Auskunft darüber, ob sich die Landesregierung insgesamt Krischers Haltung anschließe. Zudem solle sie darlegen, an welchen Kriterien die Regierung festmache, ob Kleine Anfragen „unsinnig“oder „fragwürdig seien.
Das Ministerium verwies auf den Kontext. Der Minister habe der Opposition vorgeworfen, dass SPD und FDP zwei Mal die Gelegenheit gehabt hätten, die jetzige Niederlassungsleiterin der Autobahn GmbH Elfriede Sauerwein-Braksiek im Verkehrsausschuss
zu den Vorgängen rund um die Rahmede-Talbrücke zu befragen. „Diese Gelegenheiten wurden aber von den beiden Fraktionen nicht genutzt, stattdessen wurden dann im Nachgang der Sitzung Kleine Anfragen formuliert“, so ein Sprecher. Diese Fragen hätten aber gegebenenfalls in der Sitzung durch SauerweinBraksiek beantwortet werden können. „Wir aber als Verkehrsministerium sind dazu im Nachgang aufgrund des Übergangs der Projektakten zur Autobahn GmbH jedoch nicht in der Lage. Unser Datenbestand zur Rahmede-Talbrücke haben wir ja allen Medien, die angefragt hatten, sowie den Abgeordneten zur Verfügung gestellt“, erklärte der Sprecher. Auf dieses widersprüchliche Verhalten der Opposition habe der Minister in seiner Rede hingewiesen und den Zusammenhang mit den Kleinen Anfragen hergestellt.
Eine Kleine Anfrage können nach der Geschäftsordnung alle Landtagsabgeordneten stellen. Sie darf sich nur auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen und nicht mehr als fünf Unterfragen enthalten. Die Regierung hat vier Wochen Zeit für die Beantwortung. Eine Auswertung der Landtagsverwaltung ergab, dass die Zahl der Kleinen Anfragen zugenommen hat. Betrachtet man jeweils den Zeitraum von der Landtagswahl im Frühjahr bis Ende November, so gab es nach 2012 insgesamt 731 und nach der Wahl fünf Jahre später 588 Anfragen. Im Zeitraum von Mai bis November 2022 gingen bereits 846 Kleine Anfragen ein.