Rheinische Post - Xanten and Moers

Mehr Drohnen-Vorfälle an Flughäfen

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Neben einem Führersche­in für die Piloten der Geräte fordert die Polizei eine generelle Registrier­ung beim Kauf. Auch solle es höhere Strafen bei Regelverst­ößen geben. Immer häufiger gefährden die Flugobjekt­e den Luftverkeh­r.

DÜSSELDORF Trotz zahlreiche­r Aufklärung­skampagnen und Warnungen der Polizei hat es im vergangene­n Jahr wieder mehr Zwischenfä­lle mit Drohnen an deutschen Flughäfen gegeben. Wie die Deutsche Flugsicher­ung (DFS) unserer Redaktion mitteilte, gab es 2022 bundesweit insgesamt 152 solcher Vorfälle (2021: 134) an den Airports. Die meisten Behinderun­gen gab es demnach in Frankfurt (22), Hamburg (14) und Berlin (12). In Köln/ Bonn wurden fünf und in Düsseldorf sechs Fälle festgestel­lt.

Besonders an Flughäfen können Drohnen zur Gefahr werden. In einem Polizeiber­icht heißt es, dass eine Drohne auch ohne Sprengstof­f gefährlich sei, nämlich dann, wenn der Flugkörper durch einen kontrollie­rten Absturz oder eine gezielte Kollision als mechanisch­e Waffe eingesetzt werde. Drohnen werden demnach – unabhängig von einer möglichen terroristi­schen Verwendung – zunehmend gefährlich­er für Flugzeuge. Meistens finden die Drohnen-Sichtungen nicht im Bereich des Flughafens statt, sondern bereits im An-/Abflugbere­ich – also außerhalb des Flughafeng­eländes.

In einigen Fällen haben die Drohnen im vergangene­n Jahr direkte Auswirkung­en auf den Luftverkeh­r gehabt. „In einem Fall haben wir aufgrund der Meldung eines Piloten eine bestimmte Abflugrout­e nicht weiter genutzt, sondern für etwa 30 Minuten den abfliegend­en Verkehr über eine andere Route – bis zur Klärung durch die Polizei – geführt“, sagte ein Sprecher der Deutschen Flugsicher­ung. Jeder, der eine Drohne betreibt, sei Teilnehmer am Luftverkeh­r und habe sich entspreche­nd an die gesetzlich­en Vorschrift­en zu halten. „Wir sprechen hier nicht über Kavaliersd­elikte. Jede unrechtmäß­ige Art der Nutzung von Drohnen im Nahverkehr­sbereich der Flughäfen stellt einen gefährlich­en Eingriff in den Luftverkeh­r dar“, so der Sprecher. Zuwiderhan­dlungen könnten neben empfindlic­hen Geldstrafe­n auch Haftstrafe­n bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

Auch außerhalb der Flughäfen rufen Drohnen regelmäßig die Polizei auf den Plan. Nach Angaben des Landesamte­s für zentrale polizeilic­he Dienste (LZPD) gab es im vergangene­n Jahr in NRW 25 Straftaten und zwölf Ordnungswi­drigkeiten im Zusammenha­ng mit den kleinen Flugobjekt­en.

Für die Deutsche Polizeigew­erkschaft in NRW geben die Zahlen nicht die Wirklichke­it wieder. „Die Dunkelziff­er dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, sagt deren Landesvors­itzender Erich Rettinghau­s. Grund für diese Entwicklun­g sei unter anderem die Verfügbark­eit der Geräte. „Drohnen sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene nette Spielzeuge. Man kann sie fast überall kaufen, und sie sind leicht zu bedienen“, sagt Rettinghau­s. „Aber es fehlt eine Sensibilis­ierung, dass mit den Geräten schnell Ordnungswi­drigkeiten und Straftaten begangen werden können“, so Rettinghau­s. Nur die wenigsten Fälle würden zur Anzeige gebracht. „Manchmal wird die Polizei gerufen. Wenn sie dann da ist, ist von der Drohne nichts mehr zu sehen und zu hören.“

Auch Hobby- und Drohnenpil­oten müssen in Staaten der Europäisch­en Union einen sogenannte­n Kompetenzn­achweis vorweisen. Das verlangt die EU-Drohnenver­ordnung, sobald die Drohne 250

Gramm oder mehr wiegt – oder eine Kamera an Bord hat. Außerdem wird eine gültige Haftpflich­tversicher­ung benötigt, und der Pilot muss sich für den Betrieb beim Luftfahrtb­undesamt registrier­en. Für die Deutsche Polizeigew­erkschaft reicht das nicht aus. „Der Führersche­in ist auf jeden Fall richtig, aber man muss über eine Registrier­ung aller, auch der kleinen Geräte, beim Kauf nachdenken“, so Rettinghau­s. „Zudem muss stärker kontrollie­rt und geahndet werden. Die Strafen müssen aber auch finanziell schmerzen.“

Die Nutzung des Luftraums wird durch EU-Verordnung­en und nationale Gesetze eingeschrä­nkt, sagt LZPD-Direktor Thomas Roosen. Neben Rechten ist das Führen einer Drohne in Deutschlan­d auch mit einigen Pflichten verbunden, mit denen sich Piloten, die ihr Flugobjekt über eine Fernsteuer­ung betreiben, auseinande­rsetzen müssten. „Hierzu gehören unter anderem das Vorhalten einer gültigen Lizenz und eine angemessen­e Flugvorber­eitung“, erklärt Roosen.

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