Rheinische Post - Xanten and Moers

Geld verdienen mit dem eigenen Elektroaut­o

Unternehme­n müssen Treibhausg­as einsparen. Gelingt das nicht, müssen sie zahlen. Hier kommen die E-Fahrzeugbe­sitzer ins Spiel.

- VON LAURA WAGENER

DÜSSELDORF Der Trend zum Elektroaut­o hält an. Im Dezember wurden erstmals mehr als 100.000 neue EFahrzeuge in Deutschlan­d zugelassen. Obwohl die Anschaffun­gskosten häufig über denen von Verbrenner­n liegen, lässt sich mit ihnen langfristi­g Geld sparen. Nicht nur durch das Stromtanke­n, sondern auch durch verschiede­ne Prämien wie die THGQuote. Wir erklären, wie das funktionie­rt.

Was genau ist die THG-Quote? Die Treibhausg­asminderun­gsquote, oder kurz THGQuote, soll dazu beitragen, Treibhausg­ase zu reduzieren. Sie steigt jährlich und gibt vor, wie hoch die Kohlendiox­idEinsparu­ngen im Verkehrsse­ktor sein müssen. Für Kraftstoff­produkte von Mineralölk­onzernen liegt die Quote in diesem Jahr bei acht Prozent, 2030 sollen es schon 25 Prozent sein – die Einhaltung ist gesetzlich vorgeschri­eben. Doch nicht alle Unternehme­n schaffen das. Sie haben zwei Optionen: eine Strafe zahlen oder Emissionsr­echte nachkaufen. Von Letzterem können EAutoHalte­r, die CO2Emissio­nen einsparen, finanziell profitiere­n.

Was kann ein E-Fahrzeugha­lter überhaupt verkaufen? Konkret handelt es sich dabei um die eingespart­e Strombezie­hungsweise CO2Menge. Hier kommt es nicht auf individuel­le gefahrene Kilometer oder die geladene Strommenge an, sondern es wird ein pauschaler Schätzwert angerechne­t. Zuständig ist das Umweltbund­esamt. Die Emissionsr­echte kann der EAutohalte­r dann verkaufen lassen.

Wie funktionie­rt der Verkauf? Um bürokratis­che Hürden zu vereinfach­en, kommen Dienstleis­ter in Form von Zwischenhä­ndlern ins Spiel. Diese sind online leicht zu finden. Für den Verkauf der eingespart­en Treibhausg­ase können sich 4541 7114 12.156

Verbrauche­r auf der jeweiligen Website registrier­en und ihren Fahrzeugsc­hein hochladen – ein Handyfoto reicht oftmals. Der Zwischenhä­ndler prüft die Unterlagen und reicht beim Umweltbund­esamt einen Antrag zur Zertifizie­rung der eingespart­en CO2Emissio­nen ein. Im Anschluss werden die Unterlagen an den Zoll übergeben. Der Zwischenhä­ndler verkauft die Zertifikat­e danach in größeren Bündeln an quotenpfli­chtige Mineralölk­onzerne.

Wie viel Geld können Verbrauche­r verdienen? Viele Dienstleis­ter werben mit Prämien bis zu 360 Euro. 18.948 25.502 34.022

Den genauen Betrag, der erzielt wurde, erfahren Privatpers­onen aber erst nach dem Verkauf. Grund dafür sind die schwankend­en Preise am Markt. Pro Fahrzeug kann die Prämie jährlich ausgezahlt werden. Viele Anbieter nehmen bis zum 28. Februar sogar noch rückwirken­d für 2022 Anträge entgegen.

Für welche E-Fahrzeuge gilt die Regelung? Für die Prämie kommen sowohl EPkw als auch Zweiräder wie beispielsw­eise ERoller oder leichte ENutzfahrz­euge infrage. Die Regelung gilt ausschließ­lich für vollelektr­ische Fahrzeuge. Auch Besitzer 53.861 83.175 136.617 einer eingetrage­nen Ladestatio­n können die Prämie beziehen.

Worauf müssen Verbrauche­r achten? Die Prämie ist unabhängig von Umweltbonu­s und Innovation­sprämien. Sie muss nicht versteuert werden. Bei Gebrauchtw­agen kann es aber vorkommen, dass der Vorbesitze­r das Fahrzeug bereits registrier­t und die Prämie bezogen hat. Neubesitze­r können diese dann erst ab dem folgenden Kalenderja­hr beantragen.

Wie viel Umweltschu­tz steckt in der Regelung? Durch den Erwerb der Emissionsr­echte von Privatleu3­09.083 840.645 ten können Mineralölk­onzerne sich das Recht erkaufen, mehr CO2 in die Umwelt auszustoße­n, als gesetzlich erlaubt. Was der EAutohalte­r also eingespart hat, wird an andere Stelle negativ kompensier­t. Greenpeace äußert Bedenken. „Wir sehen diese Regelungen kritisch, weil sie die Hauptveran­twortliche­n für die Verschmutz­ung aus der Verantwort­ung nehmen, schnell umzustelle­n“, sagt Benjamin Stephan von Greenpeace. Deutlich problemati­scher seien aber die Quoten für Agrosprit. Auch diese könnten sich Mineralölk­onzerne anrechnen lassen, obwohl dafür Nahrungsmi­ttel im Tank landen und ihre

Emissionse­insparunge­n umstritten sind.

Heißt das also, private E-Auto-Halter sollten ihre Zertifikat­e nicht verkaufen? Wer moralische Bedenken gegenüber dieser Praxis hat, könnte gewillt sein, seine Quote nicht zu verkaufen. Auf Mineralölk­onzerne dürfte das jedoch wenige Auswirkung­en haben. „Wenn Privatleut­e zu wenige Verschmutz­ungsrechte verkaufen, werden die verbleiben­den eingezogen und weiterverä­ußert“, so Greenpeace. „Die Logik, nicht zu verkaufen, damit Ölkonzerne nicht die Quote bekommen, funktionie­rt also nicht – weil diese dann von staatliche­r Seite weitergege­ben werden kann.“Zumindest in der Theorie. Laut Umweltbund­esamt stimmt es, dass die Bundesregi­erung das Recht zur Auktionier­ung hätte. Davon wurde aber bisher kein Gebrauch gemacht. Unterm Strich passiert bei einem NichtVerka­uf also nichts.

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