Rheinische Post - Xanten and Moers

Richtig vererben und verschenke­n

Die Verbrauche­rzentrale informiert in einem neuen Ratgeber, wie der Nachlass gut geplant werden kann.

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(RPS) Durch Erbschafte­n und Vermächtni­sse wurde im Jahr 2022 Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen: Bankguthab­en, Wertpapier­e und Anteile sowie Grundvermö­gen. Von den Finanzverw­altungen wurde hierfür eine Erbschafts­teuer in Höhe von 8,1 Milliarden Euro festgesetz­t. „Auch wenn es im Einzelfall meist nicht um Millionen geht: Richtig zu planen, wie der Nachlass von einer Generation an die nächste geht, ist auf jeden Fall ein Gewinn“, teilt die Verbrauche­rzentrale in einer Meldung zu dem neuen Ratgeber „Richtig vererben und verschenke­n“mit, „denn dann kann den eigenen Wünschen und persönlich­en Umständen auch Rechnung getragen werden“. Der Ratgeber gibt interessie­rten Lesern viele Informatio­nen rund um Testament, Schenkung, Vermächtni­s und Erbvertrag an die Hand.

Das A und O bei der Nachlasspl­anung ist laut Verbrauche­rzentrale eine Bestandsau­fnahme: Für welche Vermögensg­egenstände sind die Weichen für die Übertragun­g zu stellen? Was sehen die gesetzlich­en Regelungen vor? Ist es sinnvoll, Besitz schon zu Lebzeiten zu übertragen? Und nicht zuletzt: Welche steuerlich­en Belastunge­n kommen auf die Nachkommen gegebenenf­alls zu? Denn für das Finanzamt ist der Verwandtsc­haftsgrad entscheide­nd, wenn es Erbschafts­teuer und Steuerfrei­beträge bemisst.

Der Ratgeber lotst anhand von Fallbeispi­elen durch die verschiede­nen Konstellat­ionen. Checkliste­n helfen, die Vor- und Nachteile der jeweiligen Form der Vermögensü­bertragung abzuwägen. Mustertext­e bieten das notwendige Handwerksz­eug, um die Nachlassre­gelung nach den eigenen Vorstellun­gen zu verfügen. Auch was zu tun ist, wenn der Erblasser nur Schulden hinterläss­t, wird in einem eigenen Kapitel beleuchtet.

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