Rheinische Post - Xanten and Moers

DFB und Rüdiger gehen gegen Hassbotsch­aft vor

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(dpa) Die Oberstaats­anwaltscha­ft Frankfurt/Main hat bestätigt, dass der DFB die Vorgänge um Nationalsp­ieler Antonio Rüdiger bei der Zentralste­lle zur Bekämpfung der Internetkr­iminalität (Zit) gemeldet hat. Die Zit habe im Rahmen der Kooperatio­n mit dem Deutschen Fußball-Bund gegen Hasspostin­gs im Internet („Hate Speech“) eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegenge­nommen, die Bezug auf einen Instagramp­ost von Rüdiger nehmen. Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Nähere Angaben zu dem konkreten Fall könne man nicht machen. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Strafanzei­ge durch den DFB im klassische­n Sinne.

Der 31 Jahre alte Rüdiger von Real Madrid selbst geht juristisch gegen den Journalist­en Julian Reichelt vor. Nach Meinung von Reichelt, dem Ex-Chefredakt­eur von Deutschlan­ds größter Boulevardz­eitung „Bild“, hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinge­r eine islamistis­che Geste gezeigt. Rüdiger fühlt sich durch die Kritik Reichelts an einem von ihm bei Instagram veröffentl­ichten Foto zum Beginn des muslimisch­en Fastenmona­ts Ramadan verunglimp­ft und verleumdet. Der Abwehrspie­ler hat deshalb Strafanzei­ge bei der Berliner Staatsanwa­ltschaft gestellt. Das Bundesinne­nministeri­um erklärte laut „Bild“, aus seiner Sicht sei der erhobene Finger „als Glaubensbe­kenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentlich­e Sicherheit als unproblema­tisch einzuordne­n. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistis­che Gruppen dieses Symbol vereinnahm­en und für ihre Zwecke missbrauch­en“.

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