Rheinische Post - Xanten and Moers
DFB und Rüdiger gehen gegen Hassbotschaft vor
(dpa) Die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hat bestätigt, dass der DFB die Vorgänge um Nationalspieler Antonio Rüdiger bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Zit) gemeldet hat. Die Zit habe im Rahmen der Kooperation mit dem Deutschen Fußball-Bund gegen Hasspostings im Internet („Hate Speech“) eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegengenommen, die Bezug auf einen Instagrampost von Rüdiger nehmen. Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Nähere Angaben zu dem konkreten Fall könne man nicht machen. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Strafanzeige durch den DFB im klassischen Sinne.
Der 31 Jahre alte Rüdiger von Real Madrid selbst geht juristisch gegen den Journalisten Julian Reichelt vor. Nach Meinung von Reichelt, dem Ex-Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung „Bild“, hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste gezeigt. Rüdiger fühlt sich durch die Kritik Reichelts an einem von ihm bei Instagram veröffentlichten Foto zum Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan verunglimpft und verleumdet. Der Abwehrspieler hat deshalb Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt. Das Bundesinnenministerium erklärte laut „Bild“, aus seiner Sicht sei der erhobene Finger „als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen“.