Rheinische Post - Xanten and Moers

Gutachten zum Zentrum für sicheren Sport

Für das Projekt werden damit rechtliche Fragen geklärt und Regeln vorgeschla­gen.

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(dpa/sid) Sport in Deutschlan­d soll gewaltfrei­er werden. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und Athleten Deutschlan­d veröffentl­ichten dazu am Dienstag ein Rechtsguta­chten zur Gründung des geplanten Zentrums für Safe Sport (ZfSS) – also sicheren und gewaltfrei­en Sport – sowie den dazugehöri­gen Entwurf eines Safe Sport Codes (SSC).

Dieser Code soll verbotene Handlungen und Missstände im organisier­ten Sport regeln und dem Zentrum das Recht einräumen, unter bestimmten Voraussetz­ungen Aufarbeitu­ngsprozess­e einzuforde­rn – ähnlich des Codes im Kampf gegen Doping.

Auf Initiative des Bundesmini­steriums des Innern und für Heimat (BMI) war Ende 2022 ein Dialog zur Schaffung des Zentrums für Safe Sport gestartet worden. Das in Auftrag gegebene Gutachten sollte neben der Erstellung des Safe Sport Codes vor allem rechtliche und organisato­rische Fragen klären, die im Verlaufe dieses Dialogs aufkamen.

„Das Gutachten sollte nun die Grundlage bilden für die weiteren Diskussion­en und Entscheidu­ngsfindung­en im Aufbauproz­ess des unabhängig­en Zentrums für Safe Sport“, sagte Michaela Röhrbein, Vorstand Sportentwi­cklung des DOSB. Das ZfSS soll 2026 in den Regelbetri­eb gehen und jährlich rund sechs Millionen Euro kosten. Der im Gutachten entwickelt­e Code dient als verbindlic­hes Regelwerk und definiert fünf verbotene Handlungen: physische Gewalt, psychische Gewalt, sexualisie­rte Gewalt, Diskrimini­erung sowie Vernachläs­sigung.

Das Gutachten schlägt außerdem vor, wie wesentlich­e Schritte des Sportstraf­verfahrens aussehen könnten. Hierbei werden etwa verschiede­ne Szenarien für Meldungsei­ngänge sowie konkrete Abläufe für Untersuchu­ngs-, Sanktions- und Rechtsmitt­elverfahre­n bedacht. Voraussetz­ung sei, dass die Sportorgan­isationen das Regelwerk akzeptiere­n und sich dem Regelungss­ystem anschließe­n, hieß es in der

Mitteilung des Vereins Athleten Deutschlan­d. Diese Bindungswi­rkung müsse in einem nächsten Schritt hergestell­t werden.

Nach Meinung des Dachverban­des muss der Staat nun bestimmte Rahmenbedi­ngungen schaffen, damit das ZfSS seine Aufgaben wahrnehmen kann. Dazu zählt laut Gutachten etwa die Schaffung einer rechtssich­eren Grundlage für die Datenverar­beitung durch das ZfSS und der Sportorgan­isationen.

Als ersten Baustein des geplanten Zentrums für Safe Sport hatte das Bundesinne­nministeri­um im Juli 2023 die unabhängig­e Ansprechst­elle Safe Sport in Berlin-Friedrichs­hain eröffnet.

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