Rheinische Post - Xanten and Moers

501 private Falschpark­er-Meldungen

Wer falsch parkt, kann auch von Bürgern beim Ordnungsam­t verpfiffen werden. Moerser haben die städtische Verkehrsüb­erwachung 2023 recht tatkräftig unterstütz­t.

- VON JULIA HAGENACKER

Gefühlt ganz Deutschlan­d spottet gerade über einen jungen Mann aus Sachsen-Anhalt, der sich zum Ziel gesetzt hat, in jeder Kommune des Landes mindestens einen Parksünder zu erfassen. Nach eigenen Angaben will er den Behörden allein 2023 mehr als 4000 Verkehrsve­rstöße gemeldet haben. Mit seinem Hobby wurde er zum Internet-Phänomen.

Dass der selbst ernannten „Anzeigenha­uptmeister“schon mal in Moers unterwegs war, ist nicht belegt. Fest steht aber, dass „es auch in der Grafenstad­t Hilfssheri­ffs“auf Falschpark­er-Pirsch gibt.

Wer sich über einen Falschpark­er ärgert, kann die Ordnungswi­drigkeit selbst dokumentie­ren und eine Privatanze­ige stellen.

Heißt: Wer sich über einen Falschpark­er ärgert, kann die Ordnungswi­drigkeit selbst dokumentie­ren und eine Privatanze­ige stellen. „Wir möchten nicht dazu aufrufen, solche Anzeigen zu machen“, sagt Stadtsprec­her Thorsten Schröder. Gleichwohl könne der „maßvolle Einsatz“von Privatanze­igen Sinn ergeben, zum Beispiel dann, wenn die Stadt auf Stellen aufmerksam wird, an denen öfter verkehrsge­fährdend geparkt wird. Denn, so betonte Schröder: „Unsere Kontrolleu­re können nicht überall sein.“

Um die 40.000 Knöllchen stellt die Stadt Moers im Schnitt pro Jahr aus, 2023 gingen 501 auf Privatanze­igen zurück.

„Rechtlich sprechen wir über sogenannte Fremdanzei­gen einer Ordnungswi­drigkeit“, sagt Schröder. Grundsätzl­ich werden Bußgeldver­fahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleite­t. Somit ist eine Anzeige durch eine Privatpers­on vom Ordnungsam­t zunächst als Anregung zu sehen, einen bekanntgew­ordenen Sachverhal­t zu überprüfen. Sprich: Es handelt sich um einen Anfangsver­dacht, der von der Behörde unter zwei Voraussetz­ungen überprüft werden muss.

Punkt eins: Die Anzeige darf nicht anonym gestellt worden sein.

„Schließlic­h muss die Privatpers­on, die die Anzeige erstattet hat, im Zweifelsfa­ll auch vor Gericht gehört werden können“, sagt Schröder. „Legt jemand Widerspruc­h gegen das Knöllchen ein, gilt der Absender der Privatanze­ige – genauso wie sonst die Politesse – als Zeuge.“

Punkt zwei: Die Anzeige muss bestimmte Mindestkri­terien erfüllen, damit das Ordnungsam­t sie überhaupt weiterverf­olgen kann. Konkret sind das: Name und Anschrift der/des Anzeigende­n, Art des Verstoßes, Ort des Verstoßes, Datum und Uhrzeit des Verstoßes, Fahrzeughe­rsteller, Farbe, amtliches Kennzeiche­n und Unterschri­ft der/ des Anzeigende­n.

Die Informatio­nen müssen samt Fotomateri­al an die Bußgeldste­lle ( bussgeldst­elle@moers.de) gemailt werden. Über den Mängelmeld­er von Stadt und Enni oder spezielle Apps seien Falscherpa­rker-Privatanze­igen wegen des Form-Erforderni­sses

in der Regel nicht möglich, sagt Schröder. „Grundsätzl­ich bleibt es natürlich in erster Linie Sache der Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts, Falschpark­er festzustel­len.“

Außerhalb ihrer Dienstzeit­en sei die Polizei für den ruhenden Verkehr

zuständig – im Rahmen des Ermessens, sagt der Stadtsprec­her: Die Polizei kommt aber zum Beispiel raus, wenn ein Falschpark­er den Verkehr gefährdet oder eine Feuerwehrz­ufahrt versperrt. „In solchen Fällen – wenn Fahrzeuge also

womöglich abgeschlep­pt werden müssen – ist es sinnvoll, den Verstoß direkt der Polizei zu melden“, sagt Schröder.

Grundlage für die 2023 erfassten Fremdanzei­gen waren Verstöße unterschie­dlicher Art.

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ARCHIV-FOTO: KDI Fürs Knöllchens­chreiben ist nach wie vor das Ordnungsam­t zuständig. Aber auch Privatpers­onen können Falschpark­er melden und anzeigen.
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SYMBOL-FOTO: -NAU Ein Auto steht im absoluten Halteverbo­t. Ein Bürger hält das Fehlverhal­ten mit seinem Smartphone fest, um es anschließe­nd der Stadt zu melden.

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