Rheinische Post - Xanten and Moers
501 private Falschparker-Meldungen
Wer falsch parkt, kann auch von Bürgern beim Ordnungsamt verpfiffen werden. Moerser haben die städtische Verkehrsüberwachung 2023 recht tatkräftig unterstützt.
Gefühlt ganz Deutschland spottet gerade über einen jungen Mann aus Sachsen-Anhalt, der sich zum Ziel gesetzt hat, in jeder Kommune des Landes mindestens einen Parksünder zu erfassen. Nach eigenen Angaben will er den Behörden allein 2023 mehr als 4000 Verkehrsverstöße gemeldet haben. Mit seinem Hobby wurde er zum Internet-Phänomen.
Dass der selbst ernannten „Anzeigenhauptmeister“schon mal in Moers unterwegs war, ist nicht belegt. Fest steht aber, dass „es auch in der Grafenstadt Hilfssheriffs“auf Falschparker-Pirsch gibt.
Wer sich über einen Falschparker ärgert, kann die Ordnungswidrigkeit selbst dokumentieren und eine Privatanzeige stellen.
Heißt: Wer sich über einen Falschparker ärgert, kann die Ordnungswidrigkeit selbst dokumentieren und eine Privatanzeige stellen. „Wir möchten nicht dazu aufrufen, solche Anzeigen zu machen“, sagt Stadtsprecher Thorsten Schröder. Gleichwohl könne der „maßvolle Einsatz“von Privatanzeigen Sinn ergeben, zum Beispiel dann, wenn die Stadt auf Stellen aufmerksam wird, an denen öfter verkehrsgefährdend geparkt wird. Denn, so betonte Schröder: „Unsere Kontrolleure können nicht überall sein.“
Um die 40.000 Knöllchen stellt die Stadt Moers im Schnitt pro Jahr aus, 2023 gingen 501 auf Privatanzeigen zurück.
„Rechtlich sprechen wir über sogenannte Fremdanzeigen einer Ordnungswidrigkeit“, sagt Schröder. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleitet. Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson vom Ordnungsamt zunächst als Anregung zu sehen, einen bekanntgewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Sprich: Es handelt sich um einen Anfangsverdacht, der von der Behörde unter zwei Voraussetzungen überprüft werden muss.
Punkt eins: Die Anzeige darf nicht anonym gestellt worden sein.
„Schließlich muss die Privatperson, die die Anzeige erstattet hat, im Zweifelsfall auch vor Gericht gehört werden können“, sagt Schröder. „Legt jemand Widerspruch gegen das Knöllchen ein, gilt der Absender der Privatanzeige – genauso wie sonst die Politesse – als Zeuge.“
Punkt zwei: Die Anzeige muss bestimmte Mindestkriterien erfüllen, damit das Ordnungsamt sie überhaupt weiterverfolgen kann. Konkret sind das: Name und Anschrift der/des Anzeigenden, Art des Verstoßes, Ort des Verstoßes, Datum und Uhrzeit des Verstoßes, Fahrzeughersteller, Farbe, amtliches Kennzeichen und Unterschrift der/ des Anzeigenden.
Die Informationen müssen samt Fotomaterial an die Bußgeldstelle ( bussgeldstelle@moers.de) gemailt werden. Über den Mängelmelder von Stadt und Enni oder spezielle Apps seien Falscherparker-Privatanzeigen wegen des Form-Erfordernisses
in der Regel nicht möglich, sagt Schröder. „Grundsätzlich bleibt es natürlich in erster Linie Sache der Mitarbeiter des Ordnungsamts, Falschparker festzustellen.“
Außerhalb ihrer Dienstzeiten sei die Polizei für den ruhenden Verkehr
zuständig – im Rahmen des Ermessens, sagt der Stadtsprecher: Die Polizei kommt aber zum Beispiel raus, wenn ein Falschparker den Verkehr gefährdet oder eine Feuerwehrzufahrt versperrt. „In solchen Fällen – wenn Fahrzeuge also
womöglich abgeschleppt werden müssen – ist es sinnvoll, den Verstoß direkt der Polizei zu melden“, sagt Schröder.
Grundlage für die 2023 erfassten Fremdanzeigen waren Verstöße unterschiedlicher Art.