Rheinische Post

Vorerst keine neuen Abzüge bei Lebensvers­icherungen

Der Bundesrat stoppte veränderte Regeln.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Zu Verwirrung hat die Entscheidu­ng des Bundesrate­s geführt, ein geplantes Gesetz zu Versicheru­ngen nochmals zu überprüfen. Damit werden Kunden, die ihre Lebensvers­icherung ausbezahlt bekommen, weiterhin an Bewertungs­reserven auf festverzin­sliche Anlagen beteiligt. Zwar gibt es nun keine nationale Rechtsgrun­dlage für die Einführung gleichgesc­hlechtlich­er Tarife. Die sogenannte­n Unisex-Tarife kommen aber trotzdem. Wir erklären beide Themen.

Zu den UnisexTari­fen: Auch ohne nationales Gesetz dürfen die Assekuranz­en nach dem 20. Dezember 2012 keine Tarife mehr verkaufen, bei denen Frauen und Männer unterschie­dliche Preise zahlen. Die Verzögerun­g des deutschen Gesetzgebe­rs verhindert die Einführung nicht, betont die Bundesanst­alt für Finanzdien­stleistung­saufsicht (Bafin).

Für Lebensvers­icherungen bleibt es bei Bewertungs­reserven erst einmal bei altem Recht. Demzufolge müssen die Kunden, die kündigen oder deren Verträge auslaufen, mit 50 Prozent an allen Bewertungs­reserven beteiligt werden, wie der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) und die Aufsicht bestätigen. Eine Neureglung kann frühestens Ende Februar 2013 in Kraft treten. Lebensvers­icherungsk­unden, deren Verträge bald auslaufen, droht dann eine Kürzung ihrer Beteiligun­g an den Bewertungs­reserven. Dabei kann es um viel Geld gehen. So soll Marktführe­r Allianz im Schnitt Bewertungs­reserven von sieben bis zehn Prozent des Rückkaufsw­erts auszahlen. Bei der Debeka wären es vier Prozent.

Die Firma Cashlife und andere Unternehme­n kaufen gebrauchte Lebensvers­icherungen auf und können für Kunden eine Alternativ­e zur Kündigung sein.

Unerwartet deutlich warnt die Aufsichtsb­ehörde aber vor einer vorschnell­en Kündigung von Lebensvers­icherungen. „In jedem Fall ist die Kündigung des Versicheru­ngsvertrag­s auch mit Nachteilen verbunden“, heißt es bei der Bafin. So erhielten die Versicheru­ngsnehmer bei einer Kündigung geringere Schlussübe­rschüsse und müssten einen Stornoabzu­g hinnehmen. Die R+V und die Ergo weisen daraufhin, dass Kunden damit die Option auf eine lebenslang­e Rente verlieren würden. Hinzu kommt: Neue Policen können meist nur zu deutlich schlechter­en Bedingunge­n abgeschlos­sen werden. Dabei müsse auch die derzeitig nur niedrige Verzinsung an den Märkten berücksich­tigt werden. Damit lohnt eine Kündigung wohl nur sehr selten.

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