Vorerst keine neuen Abzüge bei Lebensversicherungen
Der Bundesrat stoppte veränderte Regeln.
DÜSSELDORF Zu Verwirrung hat die Entscheidung des Bundesrates geführt, ein geplantes Gesetz zu Versicherungen nochmals zu überprüfen. Damit werden Kunden, die ihre Lebensversicherung ausbezahlt bekommen, weiterhin an Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen beteiligt. Zwar gibt es nun keine nationale Rechtsgrundlage für die Einführung gleichgeschlechtlicher Tarife. Die sogenannten Unisex-Tarife kommen aber trotzdem. Wir erklären beide Themen.
Zu den UnisexTarifen: Auch ohne nationales Gesetz dürfen die Assekuranzen nach dem 20. Dezember 2012 keine Tarife mehr verkaufen, bei denen Frauen und Männer unterschiedliche Preise zahlen. Die Verzögerung des deutschen Gesetzgebers verhindert die Einführung nicht, betont die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).
Für Lebensversicherungen bleibt es bei Bewertungsreserven erst einmal bei altem Recht. Demzufolge müssen die Kunden, die kündigen oder deren Verträge auslaufen, mit 50 Prozent an allen Bewertungsreserven beteiligt werden, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Aufsicht bestätigen. Eine Neureglung kann frühestens Ende Februar 2013 in Kraft treten. Lebensversicherungskunden, deren Verträge bald auslaufen, droht dann eine Kürzung ihrer Beteiligung an den Bewertungsreserven. Dabei kann es um viel Geld gehen. So soll Marktführer Allianz im Schnitt Bewertungsreserven von sieben bis zehn Prozent des Rückkaufswerts auszahlen. Bei der Debeka wären es vier Prozent.
Die Firma Cashlife und andere Unternehmen kaufen gebrauchte Lebensversicherungen auf und können für Kunden eine Alternative zur Kündigung sein.
Unerwartet deutlich warnt die Aufsichtsbehörde aber vor einer vorschnellen Kündigung von Lebensversicherungen. „In jedem Fall ist die Kündigung des Versicherungsvertrags auch mit Nachteilen verbunden“, heißt es bei der Bafin. So erhielten die Versicherungsnehmer bei einer Kündigung geringere Schlussüberschüsse und müssten einen Stornoabzug hinnehmen. Die R+V und die Ergo weisen daraufhin, dass Kunden damit die Option auf eine lebenslange Rente verlieren würden. Hinzu kommt: Neue Policen können meist nur zu deutlich schlechteren Bedingungen abgeschlossen werden. Dabei müsse auch die derzeitig nur niedrige Verzinsung an den Märkten berücksichtigt werden. Damit lohnt eine Kündigung wohl nur sehr selten.