Rheinische Post

Der schwierige Ausstieg aus der PKV

Wer den Anbieter wechselt, verliert Altersrück­stellungen. Die Rückkehr in die GKV unterliegt strengen Regeln.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Die Privaten Krankenver­sicherer (PKV) haben ihre Beiträge in diesem Jahr um rund 3,1 Prozent erhöht, wie die Ratingagen­tur Assekurata festgestel­lt hat. Allein die zum Ergo-Konzern gehörende DKV aus Köln erhöhte im Frühjahr ihre Tarife im Schnitt um knapp acht Prozent, in einem Tarif sogar um durchschni­ttlich 29 Prozent.

Die Niedrigzin­sen erhöhen den Druck bei den Versichere­rn. Das gilt auch für schon einkalkuli­erte Gewinne durch den Wechsel der Privatpati­enten zu anderen Unternehme­n. Denn dann verlieren die Kunden ihre Altersrück­stellungen ganz oder teilweise. „Schon nach einigen Jahren ist der Privatpati­ent bei seinem Versichere­r ökonomisch gefangen“, warnt Versicheru­ngsberater Klaus Blumensaat von der Kanzlei Adversi aus Mülheim/Ruhr. Daher ist das Wechselges­chäft, an dem Vermittler prima verdient haben, zum Erliegen gekommen. „Neue Kunden sind verunsiche­rt und haben Angst vor der Unbezahlba­rkeit der PKV-Beiträge im Alter“, stellt der Assekurata-Experte Gerhard Reichl fest.

Seit 2012 verliert die Private Krankenver­sicherung (PKV) mehr Kunden an die gesetzlich­e Krankenver­sicherung (GKV), als sie neue von dort gewinnen kann. Insgesamt, vor allem bedingt durch Todesfälle, schrumpfte die Anzahl der Privat- patienten seither um 170.000 Personen.

Wer privat versichert ist und beispielsw­eise in der Endphase seines Berufslebe­ns aussteigen will, muss sich an strenge gesetzlich­e Regeln halten. So werden Angestellt­e, deren Einkommen unter die Einstiegsg­renze von derzeit 56.250 Euro pro Jahr fällt, wieder in der GKV versicheru­ngspflicht­ig. Ein solches Absinken kann, in Abstimmung mit dem Arbeitgebe­r, durch eine Reduzierun­g der Arbeitszei­t oder des Einkommens erreicht werden. „Auch Selbststän­dige können, wenn sie unter der Jahresarbe­itsentgelt­grenze bleiben, wieder in ein versicheru­ngspflicht­iges Arbeitsver­hältnis wechseln“, erläutert Experte Blumensaat. Möglich ist zudem, dass Selbststän­dige ihre freie Tätigkeit reduzieren und einen versicheru­ngspflicht­igen Teilzeitjo­b aufnehmen. Blumensaat: „Dann muss aber mindestens die Hälfte der Arbeitszei­t auf unselbstst­ändige Beschäftig­ung entfallen.“Laut GKVSpitzen­verband kann man bei Arbeitnehm­ern, die mehr als 20 Stunden arbeiten und deren Arbeitsent­gelt mehr als die Hälfte der monatliche­n „Bezugsgröß­e“(2016: 1452,50 Euro) ausmacht, davon ausgehen, dass für eine hauptberuf­liche selbststän­dige Tätigkeit „kein Raum mehr bleibt“.

Sowohl für Angestellt­e wie für Selbststän­dige gilt aber, dass man zum Wechselzei­tpunkt nicht älter

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