Rheinische Post

Stadt-Marketing muss nicht mehr für Foto zahlen

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(wuk) Mit 1000 Euro Schadeners­atz ist die unerlaubte Verwendung eines Schnappsch­uss-Fotos durch die Düsseldorf Marketing & Tourismus (DMT) ausreichen­d bezahlt worden. So urteilte gestern eine Amtsrichte­rin und wies die noch deutlich weiter gehende Klage einer japanische­n Mutter zurück. Die Frau, die auf jener Aufnahme mit ihrem Kind zu sehen war, hatte pro Kopf weitere 1500 Euro einklagen wollen. Das aber wies die Richterin zurück.

Zum Japan-Tag 2015 hatte die DMT ein Faltblatt mit Tipps und Terminen herausgege­ben. Im Inneren der Broschüre war auch ein Foto von 2014 verwendet worden, das die Klägerin mit ihrer kleinen Tochter vor einer Menschenme­nge zeigte. Die Frau reklamiert­e, die Aufnahme sei ohne Genehmigun­g verwendet worden. Die DMT hat daraufhin ins- gesamt 1000 Euro an Mutter und Tochter gezahlt. Einen Anspruch auf weitere insgesamt 3000 Euro sah das Amtsgerich­t jetzt nicht. Dazu sei der Verstoß durch die unerlaubte Foto-Verwendung nicht schwerwieg­end genug, hieß es.

Erfolgslos blieb auch das weitere Argument der Klägerin, die DMT hätte für vergleichb­are Werbeaufna­hmen ja auch ein Model gegen entspreche­nde Gage verpflicht­en können. Dem hielt die Richterin entgegen, dass die DMT am JapanTag 2014 sicher auch andere Besucher für solche Fotoaufnah­men hätte ansprechen können, die dann sogar freiwillig und womöglich ohne Gage mitgemacht hätten. Im Ergebnis sei das Vorgehen der DMT mit den bereits gezahlten 1000 Euro als Schadeners­atz für Mutter und Kind also angemessen abgegolten.

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