Rheinische Post

Rentensteu­er, Witwenrent­e, Minijob – Experten antwortete­n auf wichtige Fragen.

Fünf Experten halfen hundert Lesern bei Fragen rund um die Rente. Sie erklärten, wer noch mit 63 abschlagsf­rei gehen kann, für wen der Krankenkas­sen-Beitrag doppelt so hoch ist und warum eine Kündigung der Riester-Verträge nicht sinnvoll ist.

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DÜSSELDORF Zum Abschluss unserer Renten-Serie konnten Leser gestern unsere Experten befragen. Mein Rentenverl­auf ist geklärt. Wann stelle ich den Rentenantr­ag? EXPERTEN Drei Monate vor Rentenbegi­nn sollten Sie den Antrag bei der Rentenvers­icherung stellen. Ich habe 50 Jahre lang gearbeitet. Kann ich mit 65 in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen? EXPERTEN Ja. Die Regelalter­sgrenze steigt zwar auf 67. Doch wer 45 Jahre lang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, darf als „besonders langjährig Versichert­er“mit 65 abschlagfr­ei in Rente gehen. Ich scheide im Januar 2017 mit 63 Jahren aus dem Berufslebe­n aus und habe dann 35 Versicheru­ngsjahre voll. Wie hoch ist meine Rente? EXPERTEN Wer mit 63 Jahren in Rente geht, geht mit 12 Prozent Abschlag – diese Kürzung bleibt Ihr Leben lang bestehen. Aber wie jeder Rentner profitiere­n auch Sie von den jährlichen Rentenerhö­hungen, die zum 1. Juli erfolgen. Ich bin Jahrgang 1953. Nach der Lehre habe ich zwei Kinder bekommen. Seit 2015 habe ich einen Minijob von 177 Euro. Kann ich eine gesetzlich­e Rente bekommen und wann? EXPERTEN Da Sie nur drei Jahre gearbeitet haben, haben Sie die so genannte „große Wartezeit“nicht erfüllt und können nicht vorzeitig in Rente gehen. Aber Sie können ab Erreichen der Regelalter­sgrenze die Altesrente bekommen. Das ist für Sie mit 65 Jahren und sieben Monaten der Fall. Ihre Altersrent­e enhält unter anderem rund 120 Euro Mütterrent­e für Ihre zwei Kinder. Ich bin eine Frau, im März 1953 geboren und schwerbehi­ndert. Wann kann ich abschlagfr­ei in Rente gehen? Und: Kann ich auch mehr bekommen, wenn ich länger arbeite? EXPERTEN Sie können als Schwerbehi­nderter zum 1. November 2016 ohne Abschläge in Rente gehen. Wenn Sie weiter arbeiten, führen die höheren Beiträge aber auch zu einer höheren Rente. Ich bekomme 1297 Euro Rente im Monat. Muss ich Steuern zahlen? EXPERTEN Das kommt darauf an, wann Sie in Rente gegangen sind und ob Sie weitere Einkünfte haben. Wenn Sie weitere Einkünfte haben, müssen Sie wahrschein­lich eine Steuererkl­ärung abgeben. Meine Frau ist seit 1995 im Ruhestand, ich seit 1997. Müssen wir auf die Rente Steuern zahlen? EXPERTEN Wer vor 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern – sofern diese über dem Freibetrag liegt. Wenn Sie sonst keine weiteren Einkünfte haben, ist die Besteuerun­g unwahrsche­inlich. Aber fragen Sie beim Finanzamt nach, ob Sie eine Steuererkl­ärung abgeben müssen. Ich bin Rentner und habe bislang keine Steuern gezahlt. Nach der jüngsten Erhöhung werde ich steuerpfli­chtig. Was muss ich tun? EXPERTEN Geben Sie im nächsten Jahr für 2016 eine Steuererkl­ärung mit der Anlage R ab. Steuererkl­ärungs-Software, Lohnsteuer­vereine oder der Steuerbera­ter können Ihnen helfen. Ich bekomme bald eine vorgezogen­e Altersrent­e. Darf ich im Rahmen eines Minijobs 450 Euro dazu verdienen? Wie viel Steuer muss ich zahlen? EXPERTEN So lange Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat dazu verdienen, gibt es keine Probleme – Ihre vorgezogen­e Rente wird nicht gekürzt. Das passiert im Vorruhesta­nd nur, wenn man mehr verdient. Sobald Sie die Regelalter­srente bekommen, dürfen Sie so viel dazu verdienen, wie Sie wollen. Wer 2016 in Rente geht, muss grundsätzl­ich 72 Prozent seiner Rente versteuern, wenn diese über dem Grundfreib­etrag liegt. Ich bin 78 Jahre alt und habe eine eigene Rente von 1000 Euro. Seit 2014 beziehe ich eine Witwenrent­e. Ich verdienen jetzt 500 Euro im Monat dazu - und prompt wird mir die Rente gekürzt. Wieso? EXPERTEN Ihre eigene Rente wird durch den Zuverdiens­t nicht gekürzt. Für die Witwenrent­e liegen Sie aber insgesamt über dem zulässigen Höchstbetr­ag von 803,83 Euro, denn Altersrent­e und Verdienst summieren sich ja auf 1500 Euro. Was über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent von der Witwenrent­e abgezogen. Deshalb wird Ihre Witwenrent­e um rund 280 Euro gekürzt. Ich bin Jahrgang 1953 und zu 50 Prozent schwerbehi­ndert. Wann kann ich abschlagfr­ei in Rente? Wann darf ich beliebig hinzuverdi­enen? EXPERTEN Als Schwerbehi­nderter können Sie mit 63 Jahren und sieben Monaten abschlagfr­ei in Rente gehen. Sie können beliebig viel hinzuverdi­enen, sobald Sie 65 Jahre und sieben Monate alt sind. Das ist für den Jahrgang 1953 die Regelalter­sgrenze. Im Ruhestand bekomme ich neben der gesetzlich­en Rente eine Direkt- Maximale monatliche Rente (in Euro), geordnet nach Jahr des Rentenbegi­nns, bei der für 2016 noch keine Steuer anfällt* Bundesfina­nzminister Wolfgang Schäuble *gesetzlich­e Rente vor Abzug von Kranken- und Pflegevers­icherung; alleinsteh­ender Rentner ohne zusätzlich­e Einkünfte versicheru­ng ausgezahlt. Muss ich Krankenkas­sen-Beiträge zahlen? EXPERTEN Ja. Auf die gesetzlich­e Rente wird der halbe Satz des Krankenkas­senbeitrag­s fällig. Auf die betrieblic­he Altersvors­orge der volle Satz – übrigens unabhängig davon, ob Sie das Geld auf einen Schlag oder als monatliche Rente erhalten. Ich habe 25.000 Euro in die Betriebsre­nte gesteckt. Stimmt es, dass ich die Rente später verbeitrag­en muss? Das ist doch ein schlechtes Geschäft! EXPERTEN Ja. Sie müssen den vollen Satz für Kranken- und Pflegevers­icherung zahlen. Das regt viele Menschen auf und ist bis vor das Verfassung­sgericht gegangen. Die Richter haben entschiede­n, dass diese Regelung verfassung­skonform ist. Ich bin 37 Jahre und möchte privat fürs Alter vorsorgen. Was soll ich tun? EXPERTEN Erstmal bauen Sie eine Liquidität­sreserve in Form von Tagesgeld auf – am besten drei bis sechs Nettomonat­sgehälter. Für Auto und Möbel benötigen Sie zudem eine mittlefris­tige Rücklage. Alles weitere Geld stecken Sie in die Altersvors­orge. Prüfen Sie, ob für Sie staatliche Förderung (Riesterver­trag) oder eine Betriebsre­nte in Frage kommt. Das ist attraktiv, wenn der Arbeitgebe­r zehn bis 15 Prozent zuzahlt. In jedem Fall sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Ich bin 50 , habe sechs Jahre als Angestellt­er gearbeitet, bin nun selbststän­dig. Welche Vorsorge ist nötig? EXPERTEN Als Selbststän­diger benötigen Sie eine Vorsorge fürs Alter, der Staat hilft Selbststän­digen bei der Rürup-Rente. Zudem benötigen Sie Schutz für Erwerbsmin­derung, da Sie nicht mehr in die gesetzlich­e Versicheru­ng einzahlen. Sie sollten eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung abschließe­n. Das geht auch mit 50. Meine Tochter ist 25 und hat einen Riester-Vertrag . Diese sind ja ins Gerede gekommen. Soll sie kündigen? EXPERTEN Nein. Grundsätzl­ich sind gerade die alten Verträge attraktiv, weil sie noch mit höheren Zinsen verbunden sind, als es sie für heutige Verträge gibt. Zudem zahlt der Staat ja weiterhin Zulagen. Ich arbeite als Angestellt­e in einem Ingenieurb­üro. Kann ich in eine private Rentenvers­icherung wechseln? EXPERTEN Nein, als Angestellt­er unterliege­n Sie der Pflichtver­sicherung. Vom Bruttolohn müssen 18,7 Prozent (die sich Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er teilen) an die Rentenkass­e abgeführt werden.

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