Rheinische Post

Ehepartner haften nicht immer Beim Immobilien­kredit entscheide­n das Eigentumsr­echt und die Nutzung.

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tmn) Ehepartner finanziere­n Immobilien oft gemeinsam. Nehmen beide einen Kredit auf, haften sie gegenüber der Bank auch gemeinsam. Allerdings gilt auch: Hat einer der beiden Ehepartner allein ein Interesse am Kauf der Immobilie und der Aufnahme des Kredits, muss auch er allein für ihn aufkommen. Er kann nach einer Trennung von dem anderen keinen Ausgleich verlangen, entschied das Oberlan- desgericht Brandenbur­g (Az.: 10 WF 15/15).

In dem Fall hatte das Ehepaar für die Finanzieru­ng eines Hauses gemeinsam einen Kredit aufgenomme­n. Im Grundbuch war allerdings nur der Mann als Eigentümer eingetrage­n. Im Wesentlich­en zahlte er auch die Kreditrate­n. Nach der Trennung verlangte er von seiner Frau allerdings den anteiligen Ausgleich der Verbindlic­hkeiten.

Ohne Erfolg: Der Mann hat keinen Ausgleichs­anspruch gegenüber seiner Frau. Zwar sei nicht alleiniges Kriterium, ob der Mann während der Ehe die Raten allein übernommen habe. Entscheide­nd sei das Interesse eines Ehepartner­s, warum der Kredit aufgenomme­n worden sei. Es müsse derjenige für den Kredit aufkommen, der der alleinige Eigentümer der Immobilie sei und diese nach der Trennung alleine nutze.

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