Es zählt der Elternwille
Grundsatz Die Eltern entscheiden über die weiterführende Schulform für ihr Kind. Das gilt in NRW seit 2010 – seither sind die Grundschulgutachten nicht mehr verbindlich. Zuvor galt: Stimmt die Empfehlung der Grundschule nicht mit dem Wunsch der Eltern überein, musste das Kind an einem dreitägigen „Prognoseunterricht“teilnehmen. Danach entschieden drei Fachleute – war mindestens einer der Meinung der Eltern, durfte das Kind die gewünschte Schulform besuchen. Empfehlungen Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhalten die Grundschüler von ihrer Schule eine Empfehlung für die weiterführende Schulform. Kinder können auch als eingeschränkt geeignet für einzelne Schulformen eingestuft werden. Aufnahme Weil der Elternwille entscheidet, können die Gymnasien grundsätzlich anmeldewillige Eltern nicht abweisen – auch wenn deren Kind eine Hauptschulempfehlung hat. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, geht das Gymnasium nach einem Kriterienkatalog vor, in dem die Grundschulempfehlung nicht enthalten ist. Kriterien sind etwa das Zahlenverhältnis der Geschlechter, die Schulwege und die Frage, ob bereits Geschwister die Schule besuchen.