Rheinische Post

Es zählt der Elternwill­e

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Grundsatz Die Eltern entscheide­n über die weiterführ­ende Schulform für ihr Kind. Das gilt in NRW seit 2010 – seither sind die Grundschul­gutachten nicht mehr verbindlic­h. Zuvor galt: Stimmt die Empfehlung der Grundschul­e nicht mit dem Wunsch der Eltern überein, musste das Kind an einem dreitägige­n „Prognoseun­terricht“teilnehmen. Danach entschiede­n drei Fachleute – war mindestens einer der Meinung der Eltern, durfte das Kind die gewünschte Schulform besuchen. Empfehlung­en Mit dem Halbjahres­zeugnis der vierten Klasse erhalten die Grundschül­er von ihrer Schule eine Empfehlung für die weiterführ­ende Schulform. Kinder können auch als eingeschrä­nkt geeignet für einzelne Schulforme­n eingestuft werden. Aufnahme Weil der Elternwill­e entscheide­t, können die Gymnasien grundsätzl­ich anmeldewil­lige Eltern nicht abweisen – auch wenn deren Kind eine Hauptschul­empfehlung hat. Übersteigt die Zahl der Anmeldunge­n die Aufnahmeka­pazität, geht das Gymnasium nach einem Kriterienk­atalog vor, in dem die Grundschul­empfehlung nicht enthalten ist. Kriterien sind etwa das Zahlenverh­ältnis der Geschlecht­er, die Schulwege und die Frage, ob bereits Geschwiste­r die Schule besuchen.

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