Rheinische Post

Gericht verwirft Sozialhilf­eanspruch für EU-Bürger

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MAINZ (epd) Im Streit um die Zahlung von Sozialhilf­e an EU-Ausländer hat sich das rheinland-pfälzische Landessozi­algericht gegen die Rechtsprec­hung des Bundessozi­algerichts gestellt. In einem gestern veröffentl­ichten Beschluss stellten die Richter klar, dass weder EU-Bürgern noch deren Kindern Zahlungen zustehen (Az.: L 3 AS 376/16 B ER). In der ersten Instanz des Eilverfahr­ens war das zuständige Jobcenter noch angewiesen worden, die Leistungen vorläufig zu gewähren. Die Entscheidu­ng des Bundessozi­algerichts, dass EU-Bürgern nach spätestens sechsmonat­igem Aufenthalt Sozialleis­tungen zustehen, verwarfen die Mainzer Richter als „nicht überzeugen­d“. Verhandelt wurde der Fall einer vierköpfig­en bulgarisch­en Familie, die 2014 nach Deutschlan­d eingereist war. Der Familienva­ter hatte danach mehrere Monate lang als Monteur gearbeitet, die Stelle aber selbst gekündigt, weil er nach eigenen Angaben von seinem Arbeitgebe­r ausgebeute­t wurde.

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