Rheinische Post

Als Medikament nicht zugelassen

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3-Bromopyruv­at (3-BP) ist ein so genannter Glukoseblo­cker. Tumorzelle­n haben einen hohen Zuckerverb­rauch. 3-BP greift in den Zellstoffw­echsel der Tumorzelle ein und verhindert die Verwertung von Zuckern. Verschreib­ungspflich­tig 3-BP ist als Medikament nicht zugelassen. In Deutschlan­d wird 3-BP als fertiges Arzneimitt­el nicht vertrieben. Der Heilprakti­ker im Brachter Krebszentr­um hat laut Staatsanwa­ltschaft Krefeld seinen Wirkstoff aus dem Aus- land bezogen und daraus eine Infusionsl­ösung angerührt. Verunreini­gung Die Staatsanwa­ltschaft hat Reste der selbst hergestell­ten 3-BP-Lösung in dem alternativ­en Krebszentr­um sichergest­ellt und auf Verunreini­gung geprüft. Vorläufige­s Ergebnis der pharmakolo­gischen Untersuchu­ng: „Das Krebspräpa­rat war nicht verunreini­gt“, so Oberstaats­anwalt Axel Stahl. Meldungspf­lichtig Die Mischung homöopathi­scher Substanzen müssen Heilprakti­ker bei der Bezirksreg­ierung anzeigen. Dies ist laut Staatsanwa­ltschaft nicht geschehen.

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