Rheinische Post

Gerichtsho­f erlaubt Kündigung wegen Mietrückst­and

-

KARLSRUHE (epd) Mietern kann bei einem Zahlungsrü­ckstand von zwei Brutto-Monatsmiet­en fristlos gekündigt werden. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in einem nun veröffentl­ichten Urteil entschiede­n. Die Vertragsau­flösung ist demnach auch dann rechtens, wenn sich aus der Heizkosten­abrechnung später noch ein Guthaben ergibt und dadurch der Mietrückst­and sinkt. Die Kündigung werde erst dann unwirksam, wenn durch „unverzügli­che Aufrechnun­g“des Guthabens die gesamten Rückstände getilgt werden (AZ: VIII ZR 261/15). Damit unterlag ein Mieter aus Bonn vor den Richtern, der eine Mieterhöhu­ng nicht für gerechtfer­tigt hielt und daher nur einen Teil der Miete zahlte. Den konkreten Fall verwies der BGH wegen weiterer Tatsachenf­eststellun­gen an das Landgerich­t zurück.

Newspapers in German

Newspapers from Germany