Rheinische Post

Diebe schlitzen in der S-Bahn Fahrgästen die Taschen auf

- VON SONJA SCHMITZ

Nachts, wenn in der S-Bahn-Linie S6 die Discogänge­r auf dem Heimweg einschlief­en, schlugen die Täter zu. Mit Teppichmes­sern schlitzten sie Rucksäcke, Jacken- und Hosentasch­en der Fahrgäste auf und entwendete­n deren Handys und Portemonna­ies. Zwei Täter wurden gestern vor dem Amtsgerich­t für Taschendie­bstähle verurteilt, die sie Ende vorigen Jahres in der S6 zwischen Essen und Düsseldorf verübt hatten. Die beiden Nordafrika­ner im Alter von 20 und 26 Jahren waren im Mai in Asylbewerb­erunterkün­ften in Ratingen festgenomm­en worden und hatten seitdem in Untersuchu­ngshaft gesessen.

Das Amtsgerich­t sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige an einem gemeinscha­ftlichen und einem versuchten Diebstahl beteiligt war. Bei dem Versuch, einem 23-jährigen Dachdecker Geldschein­e aus der Hose zu ziehen, war der junge Mann aufgewacht. Er stellte fest, dass sein Handy gestohlen war und hielt den 26-jährigen neben ihm fest. Dieser bedrohte ihn mit einer Flasche, die ihm der Dachdecker aber aus der Hand schlug. An der Endstation rief der Lokführer die Polizei. Das Handy wurde bei dem 26-Jährigen nicht gefunden, aber nach der Sich- tung von Videomater­ial konnte die Polizei ihm einen anderen Diebstahl nachweisen. Weil er ein umfassende­s Geständnis abgelegt hatte und nicht vorbestraf­t war, beließ es die Richterin bei einer Geldstrafe zu 80 Tagessätze­n à einem Euro. Mit der Verbüßung der Untersuchu­ngshaft ist die Strafe wohl abgegolten.

Dem 20-Jährigen werden gleich eine Reihe von Taten zur Last gelegt, er ist ebenfalls geständig. Die Richterin stufte die hohe Zahl von Taten innerhalb kurzer Zeit als „schädliche Neigung“ein und verurteilt­e ihn auf ein Jahr Jugendhaft auf Bewährung. Dazu muss er 100 Sozialstun­den ableisten.

Positiv wurde ihm angerechne­t, dass er in der Zeit der Untersuchu­ngshaft zwei Monate lang die Schule besucht habe. „Er kann ’bitte’ und ’danke’ sagen“, führte sein Anwalt als Beleg für seinen Integratio­nswillen an. Die Richterin ermahnte den 20-Jährigen, sich in seiner zweijährig­en Bewährungs­zeit nichts zuschulden kommen zu lassen, sonst gehe er ins Gefängnis und es drohe ihm die Abschiebun­g. Mit seinem Bewährungs­helfer solle er sich darum kümmern, einen Deutschkur­sus zu besuchen, um sich mit besseren Sprachkenn­tnissen für eine Ausbildung zu engagieren.

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