Rheinische Post

Sophia Wollershei­m verliert den Führersche­in

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(wuk) Mit Gewichtsei­nheiten wie Milligramm hatte Sophia Wollershei­m (29) bisher eher selten zu tun. Das änderte sich aber jäh an einem Sonntagmor­gen im Juni, als die Noch-Gattin von Rotlicht-Größe Bert Wollershei­m gleich zwei Mal in zwei Stunden mit zur Altstadtwa­che musste. Und als Folge hat sie Anfang November jetzt binnen zwei Tagen gleich zwei Termine beim Amtsgerich­t. Das erste Mal war sie an jenem Morgen um 6.10 Uhr am Steuer eines Audi an der Heinrich-Heine-Allee von der Polizei gestoppt worden. Ein Atem-Alkoholtes­t ergab einen Wert von 0,41 Milligramm, was rund 0,8 Promille Alkohol im Blut entspricht. Der 29-Jährigen war daher jede Weiterfahr­t untersagt worden. Doch nur zwei Stunden und zehn Minuten später fiel sie an der Stresemann­straße trotzdem wieder einer Polizeistr­eife auf. Wieder versuchte sie, den Audi heimwärts zu steuern. Diesmal ergab die Probe noch 0,26 Milligramm Alkohol im Atem, etwa 0,5 Promille. Sie habe sich, ließ sie die Beamten wissen, „schon gut gefühlt“. Diesmal wurde ihr aber der Autoschlüs­sel abge- nommen. Und nach einem medienträc­htigen Trennungsu­rlaub von Gatte Berti soll sich die 29-Jährige nun für zwei Monate auch von ihrer Fahrerlaub­nis trennen, so das Ordnungsam­t. Im Bescheid für die erste Alkoholfah­rt lag die Buße bei 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Strafpunkt­en in Flensburg. Da gingen die Ordnungshü­ter davon aus, sie habe sich fahrlässig, also leichtfert­ig ans Steuer gesetzt. Die illegale Weiterfahr­t wertet die Behörde aber als vorsätzlic­he Trunkenhei­tsfahrt, verhängte nochmal 1000 Euro, noch einen Monat Fahrverbot plus zwei neue Strafpunkt­e. Gegen beide Bescheide erhob sie Protest, so dass im Amtsgerich­t am 2. und 4. November über jeweils einen der Bescheide verhandelt wird. Ob die 29-Jährige dabei selbst auftritt oder sich von der Pinneberge­r Anwaltskan­zlei Poppe und Partner vertreten lässt, ist noch unklar.

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