Entschädigung für bestrafte Homosexuelle
BERLIN (dpa) Homosexuelle Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden, sollen eine individuelle Entschädigung bekommen. Bestehen soll sie aus pauschal 3000 Euro sowie 1500 Euro je angefangenem Jahr einer Inhaftierung. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Das Ministerium rechnet mit bis zu 5000 Betroffenen und einer Summe von 30 Millionen Euro. Beansprucht werden können die Entschädigungen binnen fünf Jahren.