Rheinische Post

Entschädig­ung für bestrafte Homosexuel­le

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BERLIN (dpa) Homosexuel­le Männer, die nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden, sollen eine individuel­le Entschädig­ung bekommen. Bestehen soll sie aus pauschal 3000 Euro sowie 1500 Euro je angefangen­em Jahr einer Inhaftieru­ng. Das sieht ein Gesetzentw­urf des Bundesjust­izminister­iums vor. Das Ministeriu­m rechnet mit bis zu 5000 Betroffene­n und einer Summe von 30 Millionen Euro. Beanspruch­t werden können die Entschädig­ungen binnen fünf Jahren.

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