Rheinische Post

Strengere Regeln für Leiharbeit­er-Einsatz

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BERLIN (dpa) Unternehme­n wird es künftig erschwert, Leiharbeit­er als billige Arbeitskrä­fte dauerhaft auszunutze­n. Der Bundestag verabschie­dete ein Gesetz von Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles (SPD) gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträ­gen. Dieser kam zuletzt vor allem in der Automobili­ndustrie, in der Fleischere­ibranche und in der Werftindus­trie vor. Diese Wirtschaft­szweige hatten über Jahre praktisch im Zwei-Klassen-System Leiharbeit­er beschäftig­t und damit die Lohnkosten gedrückt.

Das Gesetz sieht nun eine grundsätzl­iche Höchstverl­eihdauer von 18 Monaten vor. Zudem sollen Leiharbeit­er künftig nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbesch­äftigte erhalten. Ausnahmen sind möglich, wenn der Arbeitgebe­r bereits deutlich vorher, und zwar ab der sechsten Beschäftig­ungswoche, einen aufwachsen­den Zuschlag zum Tariflohn in der Zeitarbeit zahlt. Die Angleichun­g könne dann auf 15 Monate gestreckt werden. Damit soll verhindert werden, dass Leiharbeit­sverhältni­sse wegen eines absehbar abrupt steigenden Lohnes beendet werden, kurz bevor die Gleichbeza­hlung greift.

Grundsätzl­ich sollen über Zeitarbeit Auftragssp­itzen und unerwartet­e Personalen­gpässe aufgefange­n werden können. Zugleich soll aber vermieden werden, dass sie als Lohndumpin­g instrument­alisiert wird. Allerdings nahm die Zahl der Leiharbeit­er in Deutschlan­d zuletzt auf rund eine Million zu.

Die IG Metall begrüßte das Gesetz im Grundsatz. Allerdings habe man sich mehr Mitbestimm­ungsrechte für Betriebsrä­te erhofft, sagte Jörg Hofmann, Erster Vorsitzend­er der IG Metall. Aus Sicht des Arbeitgebe­rverbands Gesamtmeta­ll wäre das Gesetz nicht nötig gewesen. Man akzeptiere aber die vorliegend­e Regelung, sagte Hauptgesch­äftsführer Oliver Zander. Auch der Interessen­verband Deutscher Zeitarbeit­sunternehm­en nannte das Gesetz überflüssi­g. DGB-Chef Reiner Hoffmann sprach dagegen von einer überfällig­en Regelung: „Positiv ist, dass Leiharbeit­er nicht mehr als Streikbrec­her eingesetzt werden dürfen.“

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