Rheinische Post

Jäger: Dienstrech­t ist Fall für Europäisch­en Gerichtsho­f

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Die rot-grüne Landesregi­erung ist zur Verteidigu­ng ihrer umstritten­en Vorgaben für die Frauenförd­erung in Behörden auch zum Gang vor den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) bereit. NRW-Innenminis­ter Ralf Jäger (SPD) schreibt in einem noch unveröffen­tlichten Bericht an den Personalau­sschuss des Landtags, der unserer Redaktion vorliegt: „Die (...) aufgeworfe­nen Rechtsfrag­en werden gerichtlic­h, wenn notwendig auch vor dem Verfassung­sgericht oder wie bei der alten Quotenrege­lung damals geschehen beim EuGH überprüft.“

Eine Regelung, nach der Frauen bei gleicher Qualifikat­ion bevorzugt befördert werden müssen, hat die Landesrege­lung schon vor Jahren erfolgreic­h vor dem EuGH verteidigt. Seit Juli gilt in NRW-Behörden eine neue Regelung: Jetzt müssen Frauen auch dann bevorzugt befördert werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Bandbreite schlechter qualifizie­rt sind als konkurrier­ende Männer. Ziel ist eine höhere Frauenquot­e in Führungspo­sitionen. Die Landesregi­erung will die Regelung auch auf Sparkas- sen und andere Anstalten öffentlich­en Rechts ausdehnen.

Wie Jäger berichtet, wächst die Klagewelle gegen das neue Dienstrech­t. Bis heute sind 69 Landesbeam­te rechtlich dagegen vorgegange­n, davon 58 Beamte im Innenminis­terium, zehn im Finanzmini­sterium, einer im Justizmini­sterium. Einige der Verfahren seien „aufgrund übereinsti­mmender Erledigung­serklärung­en“eingestell­t worden.

In fünf Fällen haben Verwaltung­sgerichte bereits Beschlüsse gefasst. Jäger schreibt: „In diesen wird dem Land die Besetzung der Beförderun­gssstellen mit der Begründung untersagt, die Auswahlent­scheidunge­n seien wegen eines Verstoßes gegen den Leistungsg­rundsatz aus Artikel 33 Grundgeset­z rechtswidr­ig.“Der personalpo­litische Sprecher der CDU im Landtag, Werner Lohn, sagt dazu: „Wie viele Verfahren muss es denn noch geben, damit Rot-Grün endlich zur Vernunft kommt und dieses unsinnige Gesetz ändert?“

Laut Jäger hat das Land gegen alle Beschlüsse Beschwerde beim OVG eingelegt: „Die Landesregi­erung ist von der Verfassung­smäßigkeit der neuen Regelung zur Frauenförd­erung überzeugt.“

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