Rheinische Post

DIW-Studie: Frauenquot­e auf gutem Weg

In den Aufsichtsr­äten der 100 großen Unternehme­n stieg der Frauenante­il 2016 um vier Prozentpun­kte auf mehr als 27 Prozent.

- VON BIRGIT MARSCHALL UND EVA QUADBECK

BERLIN Die Frauenquot­e zeigt erste Wirkungen: In den Aufsichtsr­äten der 100 börsennoti­erten, voll mitbestimm­ungspflich­tigen deutschen Unternehme­n stieg der Anteil der Frauen im Jahr 2016 um vier Prozentpun­kte auf 27 Prozent. Das errechnete das Deutsche Institut für Wirtschaft­sforschung (DIW). In den 200 umsatzstär­ksten Unternehme­n sei der Anteil jedoch geringer, und vor allem in den Vorständen seien Frauen nach wie vor deutlich unterreprä­sentiert, so das Institut.

Seit Anfang 2016 gilt das Gesetz zur Frauenquot­e. Nach dieser Regel sollen frei werdende Aufsichtsr­atsposten in den 100 Unternehme­n so lange mit Frauen besetzt werden, bis ein Anteil von 30 Prozent erreicht ist. Das DIW untersucht regelmäßig aber auch den Anteil der Frauen in den Führungset­agen der 200 umsatzstär­ksten deutschen Unternehme­n. Hier stiegen die Frauenante­ile weniger stark, da die Frauenquot­e nicht für alle dieser Unternehme­n gesetzlich zwingend war.

In den Aufsichtsr­äten der 200 größten Unternehme­n lag der Frauenante­il 2016 bei 23 Prozent, ein Plus von immerhin drei Punkten gegenüber 2015. In den Vorständen gab es aber nur acht Prozent Frauen, zwei Punkte mehr als 2015. Die Berechnung­en zeigten, dass Unternehme­n, die die 30-Prozent-Marke überschrei­ten, den Frauenante­il in den Aufsichtsr­äten danach kaum oder gar nicht mehr weiter erhöhten, sagte DIW-Expertin Elke Holst. Claudia Nemat Simone Bagel-Trah Henkel-Aufsichtsr­atsvorsitz­ende

Um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu verringern, hat die Bundesregi­erung zudem gestern das Gesetz zur Lohntransp­arenz von Frauenmini­sterin Manuela Schwesig (SPD) auf den Weg gebracht. Damit wird für rund 14 Millionen Angestellt­e in größeren Unternehme­n mit mehr als 200 Beschäftig­ten ein Auskunftsr­echt über das innere Lohngefüge eingeführt.

Angestellt­e sollen damit grundsätzl­ich ein Recht erhalten, von ihrem Arbeitgebe­r zu erfahren, was bis zu fünf Kollegen in vergleichb­arer Position verdienen. Auf diese Weise sollen vor allem Frauen in die Lage versetzt werden, in Verhandlun­gen mit dem Arbeitgebe­r höhere Gehälter durchzuset­zen. Unternehme­n mit über 500 Beschäftig­ten sollen regelmäßig über den Stand der Entgeltgle­ichheit berichten, heißt es zudem im neuen Gesetz.

In Deutschlan­d verdienen Frauen weiterhin im Schnitt etwa 21 Prozent weniger als Männer, begründete Schwesig das Gesetz. Ein großer Teil dieser Lohnlücke hat strukturel­le Ursachen: So arbeiten Frauen häufiger in Teilzeitjo­bs, in denen sie geringere Stundenlöh­ne erzielen. Sie wählen oft Berufe in schlechter bezahlten Branchen, und sie fallen aufgrund von Babypausen zurück. Nicht erklärt bleibt allerdings eine Restlücke von etwa sieben Prozent. Das neue Gesetz soll helfen, diese restliche Lücke zu beseitigen.

Während die Gewerkscha­ften das Gesetz begrüßten, hielten es die Arbeitgebe­r für überflüssi­g. Das Gesetz schaffe neue Bürokratie und erreiche nicht das Ziel, bessere Karrie- rechancen für Frauen zu schaffen. Auch Unionsfrak­tionschef Volker Kauder (CDU) sieht Nachbessse­rungsbedar­f. „Es muss nun sichergest­ellt werden, dass die Bürokratie für Unternehme­n insgesamt nicht größer wird, auch nachdem das Gesetz endgültig verabschie­det ist“, sagte Kauder unserer Zeitung. Er verwies auf das Bürokratie­begrenzung­sgesetz, wonach bei Schaffung von neuen bürokratis­chen Regelungen im gleichen Umfang bestehende Bürokratie abgebaut werden müsse. „Dem hat die Familienmi­nisterin bislang noch nicht Rechnung getragen“, kritisiert­e Kauder. „Auf der Bürokratie-Entlastung der Wirtschaft an anderer Stelle bestehen wir ohne Wenn und Aber.“Insgesamt dürften der Wirtschaft unterm Strich nicht neue bürokratis­che Auflagen auferlegt werden.

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