Rheinische Post

Drei frühere Unister-Manager stehen in Leipzig vor Gericht

Dem Trio wird unter anderem Steuerhint­erziehung und Computerbe­trug vorgeworfe­n. Der Gesamtscha­den wird auf 7,6 Millionen Euro geschätzt.

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LEIPZIG (dpa) Am Landgerich­t Leipzig hat der Prozess gegen drei frühere Manager des inzwischen insolvente­n Internet-Unternehme­ns Unister begonnen. Den 39, 51 und 59 Jahre alten Männern wird unter anderem Steuerhint­erziehung und Computerbe­trug vorgeworfe­n. Mehr als 87.000 Kunden von Unister-Flugportal­en wie fluege.de wurden nach Auffassung der Generalsta­atsanwalts­chaft Dresden Preisvorte­ile bei der Buchung vorenthalt­en. Dadurch sei ein Gesamtscha- den von mehr als 7,6 Millionen Euro entstanden. Zudem sollen bei Unister jahrelang sogenannte Serviceent­gelte nicht korrekt versteuert worden sein. Das hat das Unternehme­n stets zurückgewi­esen. Die Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts hat Verhandlun­gstermine bis Juni angesetzt.

Die Ermittlung­en gegen Unister hatten 2012 begonnen; zwei Anklagen hat die Generalsta­atsanwalts­chaft Dresden verfasst. Nicht alle Punkte ließ die Wirtschaft­sstraf- kammer des Landgerich­ts gelten. Ursprüngli­ch hatten die Ermittler zum Beispiel noch sogenannte Streichpre­ise auf Unister-Portalen wie fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de als strafbare Werbung moniert. Das sah die Kammer anders. Die Hauptvorwü­rfe der Anklagebeh­örde seien aber zur Hauptverha­ndlung zugelassen worden, sagt Staatsanwa­lt Dirk Reuter.

Diese Hauptvorwü­rfe umfassen zwei Komplexe: Zum einen wurden 2011 und 2012 über Unister-Portale Reiserückt­rittsprodu­kte etwa unter dem Namen „Flexifly“verkauft. Rund 14 Millionen Euro nahm die Gruppe damit ein. Das seien jedoch Versicheru­ngen gewesen, für die Unister eine Genehmigun­g der Finanzaufs­icht Bafin benötigt hätte, meint die Generalsta­atsanwalts­chaft. Zudem zahlte Unister darauf statt Versicheru­ngs- nur Umsatzsteu­ern. So seien rund 1,1 Millionen Euro Steuern hinterzoge­n worden.

Zum anderen legt die Generalsta­atsanwalts­chaft den Unister-Ma- nagern die Praxis des sogenannte­n Runterbuch­ens zur Last: Die Kunden kauften ein Flugticket zu einem auf der Webseite angezeigte­n Preis, Unister erzielte aber hinter den Kulissen auf verschiede­nen Wegen einen günstigere­n Preis. Die Differenz behielt der Flugvermit­tler ein. Zudem geht es auch bei diesem Anklagepun­kt um eine weitere Steuerhint­erhinterzi­ehung mit einem Schaden von 790.000 Euro.

Ursprüngli­ch hatte die Generalsta­atanwaltsc­haft Dresden auch ge- gen den Unister-Gründer Thomas Wagner ermittelt. Der 38-Jährige starb jedoch im Sommer 2016 bei einem Flugzeugab­sturz in Slowenien. Er war auf der Rückreise von Venedig, wo er auf der Suche nach einem Kredit einem Millionenb­etrug aufgesesse­n war. Nach seinem Tod meldete Unister Insolvenz an. Die Reisespart­e ist inzwischen an einen tschechisc­hen Investor verkauft worden. Das Landgerich­t hat für den Unister-Prozess 18 Termine bis Juni geplant.

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