Reiseportal punktet vor Gericht
Dem Kartellamt droht im Rechtsstreit mit dem Online-Anbieter Booking.com eine Niederlage.
DÜSSELDORF Auf den ersten Blick scheinen Bestpreisklauseln für Kunden von Online-Reiseportalen eine feine Sache zu sein. Die Anbieter garantieren damit, dass ein bestimmtes Hotel nirgendwo günstiger angeboten werden kann als auf ihrer Webseite. Das Bundeskartellamt sieht in der Klausel aber eine unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs, die sich negativ auf die Preise für die Verbraucher auswirkt, und hatte die Regelung untersagt. Dagegen hatte Booking.com Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt.
Aus diesem Grund standen sich gestern in Düsseldorf zum ersten Mal das Kartellamt und das Hotelportal vor Gericht gegenüber. Der Reisevermarkter hatte es Hotelbetreibern vertraglich untersagt, Zimmer auf der eigenen Internetseite günstiger anzubieten als bei Booking.com. Und nach dem ersten Verhandlungstag kann Deutschlands größtes Reiseportal auf Rückendeckung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf hoffen. Der Erste Kartellsenat signalisierte in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der Entscheidung der Wettbewerbshüter, die Bestpreisklauseln in den Verträgen als kartellrechtswidrig zu untersagen.
Der Vorsitzende Richter erklärte, das Gericht prüfe, ob es sich bei der Klausel nicht um eine notwendige Nebenabrede in den Vereinbarungen mit den Hotelpartnern des Unternehmens handele. Denn ohne eine solche Regelung könnten Hotels als Trittbrettfahrer die OnlinePlattform nutzen, um von den Zimmersuchenden wahrgenommen zu werden – und dann die Gäste zur Buchung auf die eigene Webseite locken, so dass die Portale leer ausgehen. Eine endgültige Entscheidung traf das Gericht aber noch nicht. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.
Die Aussagen des Richters sind ein Rückschlag für die Wettbewerbsbehörde, die der Meinung ist, dass die Klauseln nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher sind, in Wirklichkeit jedoch nachteilig. „Letztlich verhindern sie, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können“, warnt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Aus diesem Grund begrüßen auch Verbraucherschützer das Verfahren. „Beim Buchen im Internet gibt es ohnehin schon genug Fallstricke“, sagt zum Beispiel Georg Tryba, Reiseexperte der Verbraucherzentrale NRW. Wer heute eine Reise buche, solle sich aber sowieso nicht nur auf ein einzelnes Portal verlassen. „Grundsätzlich empfehlen wir den Verbrauchern, sich auch im Internet möglichst umfassend zu informieren und die Angebote verschiedener Portale zu vergleichen. Wichtig ist, sich möglichst früh klarzumachen, was man eigentlich will.“Wenn man klare Kriterien wie den Reiseort, Voll- oder Halbpension im Kopf habe, könne man gezielter suchen.
„Außerdem sollte man auf der Suche nach einem guten Hotel nicht zu viel auf Online-Bewertungen geben“, sagt Tryba. Es gebe heute Agenturen, die sich auf das gezielte Verfassen von Kommentaren spe-