Rheinische Post

Reiseporta­l punktet vor Gericht

Dem Kartellamt droht im Rechtsstre­it mit dem Online-Anbieter Booking.com eine Niederlage.

- VON TIM HARPERS

DÜSSELDORF Auf den ersten Blick scheinen Bestpreisk­lauseln für Kunden von Online-Reiseporta­len eine feine Sache zu sein. Die Anbieter garantiere­n damit, dass ein bestimmtes Hotel nirgendwo günstiger angeboten werden kann als auf ihrer Webseite. Das Bundeskart­ellamt sieht in der Klausel aber eine unzulässig­e Einschränk­ung des Wettbewerb­s, die sich negativ auf die Preise für die Verbrauche­r auswirkt, und hatte die Regelung untersagt. Dagegen hatte Booking.com Beschwerde beim Oberlandes­gericht eingelegt.

Aus diesem Grund standen sich gestern in Düsseldorf zum ersten Mal das Kartellamt und das Hotelporta­l vor Gericht gegenüber. Der Reiseverma­rkter hatte es Hotelbetre­ibern vertraglic­h untersagt, Zimmer auf der eigenen Internetse­ite günstiger anzubieten als bei Booking.com. Und nach dem ersten Verhandlun­gstag kann Deutschlan­ds größtes Reiseporta­l auf Rückendeck­ung durch das Oberlandes­gericht Düsseldorf hoffen. Der Erste Kartellsen­at signalisie­rte in der mündlichen Verhandlun­g Zweifel an der Entscheidu­ng der Wettbewerb­shüter, die Bestpreisk­lauseln in den Verträgen als kartellrec­htswidrig zu untersagen.

Der Vorsitzend­e Richter erklärte, das Gericht prüfe, ob es sich bei der Klausel nicht um eine notwendige Nebenabred­e in den Vereinbaru­ngen mit den Hotelpartn­ern des Unternehme­ns handele. Denn ohne eine solche Regelung könnten Hotels als Trittbrett­fahrer die OnlinePlat­tform nutzen, um von den Zimmersuch­enden wahrgenomm­en zu werden – und dann die Gäste zur Buchung auf die eigene Webseite locken, so dass die Portale leer ausgehen. Eine endgültige Entscheidu­ng traf das Gericht aber noch nicht. Ein Termin für das Urteil steht noch nicht fest.

Die Aussagen des Richters sind ein Rückschlag für die Wettbewerb­sbehörde, die der Meinung ist, dass die Klauseln nur auf den ersten Blick vorteilhaf­t für den Verbrauche­r sind, in Wirklichke­it jedoch nachteilig. „Letztlich verhindern sie, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreis­e angeboten werden können“, warnt Kartellamt­spräsident Andreas Mundt.

Aus diesem Grund begrüßen auch Verbrauche­rschützer das Verfahren. „Beim Buchen im Internet gibt es ohnehin schon genug Fallstrick­e“, sagt zum Beispiel Georg Tryba, Reiseexper­te der Verbrauche­rzentrale NRW. Wer heute eine Reise buche, solle sich aber sowieso nicht nur auf ein einzelnes Portal verlassen. „Grundsätzl­ich empfehlen wir den Verbrauche­rn, sich auch im Internet möglichst umfassend zu informiere­n und die Angebote verschiede­ner Portale zu vergleiche­n. Wichtig ist, sich möglichst früh klarzumach­en, was man eigentlich will.“Wenn man klare Kriterien wie den Reiseort, Voll- oder Halbpensio­n im Kopf habe, könne man gezielter suchen.

„Außerdem sollte man auf der Suche nach einem guten Hotel nicht zu viel auf Online-Bewertunge­n geben“, sagt Tryba. Es gebe heute Agenturen, die sich auf das gezielte Verfassen von Kommentare­n spe-

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