Angeklagter soll Beamten beleidigt und bedroht haben
(wuk) Als Missverständnisse und als Verkettung unglücklicher Umstände hat ein 28-Jähriger gestern beim Landgericht etliche Straftaten dargestellt, die er im Oktober 2014 begangen haben soll. Vom Amtsgericht war er zu 1800 Euro Strafe verurteilt worden, weil er einen Nachbarn von der Schumannstraße mit dem Tode bedroht und nach einem blutigen Streit mit seinem Bruder auch Polizisten beleidigt, bedroht und bespuckt haben soll. Dem Angeklagten ist die e Geldstrafe aber zu hoch, der Staatsanwaltschaft zu niedrig. Beide Seiten haben deshalb Berufung eingelegt.
Der Angeklagte bestritt gestern die Todesdrohung gegen den Nachbarn und gab nur zu, sich vier Tage später mit seinem Bruder an der Schumannstraße geprügelt zu haben. Doch habe sein Bruder dabei das Gleichgewicht verloren, ihn mit zu Boden gerissen – und die Mutter habe den Angeklagten sofort aus der Wohnung geschickt. Fakt ist: Durch eine Halswunde wurde der Bruder damals schwer verletzt. Angeblich habe der Bruder im Fallen aber mehrere Gläser vom Kühlschrank gestoßen, sich daran verletzt, so der Angeklagte. Falsch sei auch, dass er sich vor der Polizei unter einem Baum versteckt habe: „Ich ging in den Garten, war betrunken und müde, setzte mich unter den Baum!“Dort sei er von einem Polizeihund angefallen und gebissen worden.
Ob er die Beamten dann übel beleidigt, auch ihnen mit ihrer Ermordung gedroht und die Polizisten angespuckt hat, wisse er nicht mehr: „Ich hatte einen Filmriss, bin morgens in einer Zelle aufgewacht!“Erste Zeugen bestätigten gestern aber diese Details der Anklage. Nach drei weiteren Prozesstagen soll Anfang März ein Urteil folgen.