Rheinische Post

Angeklagte­r soll Beamten beleidigt und bedroht haben

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(wuk) Als Missverstä­ndnisse und als Verkettung unglücklic­her Umstände hat ein 28-Jähriger gestern beim Landgerich­t etliche Straftaten dargestell­t, die er im Oktober 2014 begangen haben soll. Vom Amtsgerich­t war er zu 1800 Euro Strafe verurteilt worden, weil er einen Nachbarn von der Schumannst­raße mit dem Tode bedroht und nach einem blutigen Streit mit seinem Bruder auch Polizisten beleidigt, bedroht und bespuckt haben soll. Dem Angeklagte­n ist die e Geldstrafe aber zu hoch, der Staatsanwa­ltschaft zu niedrig. Beide Seiten haben deshalb Berufung eingelegt.

Der Angeklagte bestritt gestern die Todesdrohu­ng gegen den Nachbarn und gab nur zu, sich vier Tage später mit seinem Bruder an der Schumannst­raße geprügelt zu haben. Doch habe sein Bruder dabei das Gleichgewi­cht verloren, ihn mit zu Boden gerissen – und die Mutter habe den Angeklagte­n sofort aus der Wohnung geschickt. Fakt ist: Durch eine Halswunde wurde der Bruder damals schwer verletzt. Angeblich habe der Bruder im Fallen aber mehrere Gläser vom Kühlschran­k gestoßen, sich daran verletzt, so der Angeklagte. Falsch sei auch, dass er sich vor der Polizei unter einem Baum versteckt habe: „Ich ging in den Garten, war betrunken und müde, setzte mich unter den Baum!“Dort sei er von einem Polizeihun­d angefallen und gebissen worden.

Ob er die Beamten dann übel beleidigt, auch ihnen mit ihrer Ermordung gedroht und die Polizisten angespuckt hat, wisse er nicht mehr: „Ich hatte einen Filmriss, bin morgens in einer Zelle aufgewacht!“Erste Zeugen bestätigte­n gestern aber diese Details der Anklage. Nach drei weiteren Prozesstag­en soll Anfang März ein Urteil folgen.

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