Kinderporno-Verdacht in Limburg
Ein Mitarbeiter des skandal-gebeutelten Bistums wurde vom Dienst freigestellt.
LIMBURG (dpa/kna) Im katholischen Bistum Limburg steht ein Mitarbeiter im Verdacht, Kinderpornografie besessen zu haben. Auf Rechnern und elektronischen Speichermedien wie USB-Sticks soll belastendes Material gefunden worden sein. Der Mann wurde vom Dienst freigestellt, wie Bistumssprecher Stephan Schnelle gestern sagte. In welcher Funktion der Verdächtige tätig war, sagte er nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt teilte mit, es habe bei dem Mitarbeiter am 1. Februar eine Durchsuchung gegeben. „Das Bistum hat die Ermittlungen aktiv unterstützt“, betonte die Behörde. Das Bistum prüft, ob es auch Missbrauchsopfer in der Diözese gibt. Der Mann hat früher auch mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet. „Uns ist daran gelegen, dass das aufgeklärt wird, das ist das Allererste“, sagte Bischof Georg Bätzing.
Auch in Australien gibt es Missbrauchsvorwürfe. Bis zu 40 Prozent der Mitglieder katholischer Orden sowie sieben Prozent der Priester des Landes sollen in Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zwischen 1950 und 2009 verwickelt gewesen sein. Das geht aus am Montag veröffentlichten Daten der nationalen Missbrauchskommission hervor. Das Durchschnittsalter der Opfer lag bei etwa elf Jahren, 90 Prozent seien Jungen. Mehr als 4440 Personen gaben an, zwischen 1980 und 2015 von Priestern, Ordensleuten und Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen sexuell missbraucht worden zu sein. In den meisten Fällen seien die Anschuldigungen folgenlos geblieben, sagte die leitende Rechtsanwältin der Kommission.
Unterdessen gab es am Montag in Melbourne eine neue Entwicklung mit Blick auf die Vorwürfe gegen Kurienkardinal George Pell. Die Polizei übergab nach übereinstimmenden Berichten der zuständigen Staatsanwaltschaft Beweismaterial, das belege, dass Pell zwischen 1978 und 2001 als Priester in Ballarat und später als Erzbischof von Melbourne mehrere Jungen sexuell missbraucht habe. Die Staatsanwaltschaft solle prüfen, ob das Material für eine Anklage ausreiche, hieß es.