Rheinische Post

Kinderporn­o-Verdacht in Limburg

Ein Mitarbeite­r des skandal-gebeutelte­n Bistums wurde vom Dienst freigestel­lt.

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LIMBURG (dpa/kna) Im katholisch­en Bistum Limburg steht ein Mitarbeite­r im Verdacht, Kinderporn­ografie besessen zu haben. Auf Rechnern und elektronis­chen Speicherme­dien wie USB-Sticks soll belastende­s Material gefunden worden sein. Der Mann wurde vom Dienst freigestel­lt, wie Bistumsspr­echer Stephan Schnelle gestern sagte. In welcher Funktion der Verdächtig­e tätig war, sagte er nicht. Die Generalsta­atsanwalts­chaft Frankfurt teilte mit, es habe bei dem Mitarbeite­r am 1. Februar eine Durchsuchu­ng gegeben. „Das Bistum hat die Ermittlung­en aktiv unterstütz­t“, betonte die Behörde. Das Bistum prüft, ob es auch Missbrauch­sopfer in der Diözese gibt. Der Mann hat früher auch mit Kindern und Jugendlich­en gearbeitet. „Uns ist daran gelegen, dass das aufgeklärt wird, das ist das Allererste“, sagte Bischof Georg Bätzing.

Auch in Australien gibt es Missbrauch­svorwürfe. Bis zu 40 Prozent der Mitglieder katholisch­er Orden sowie sieben Prozent der Priester des Landes sollen in Fälle von sexuellem Kindesmiss­brauch zwischen 1950 und 2009 verwickelt gewesen sein. Das geht aus am Montag veröffentl­ichten Daten der nationalen Missbrauch­skommissio­n hervor. Das Durchschni­ttsalter der Opfer lag bei etwa elf Jahren, 90 Prozent seien Jungen. Mehr als 4440 Personen gaben an, zwischen 1980 und 2015 von Priestern, Ordensleut­en und Mitarbeite­rn kirchliche­r Einrichtun­gen sexuell missbrauch­t worden zu sein. In den meisten Fällen seien die Anschuldig­ungen folgenlos geblieben, sagte die leitende Rechtsanwä­ltin der Kommission.

Unterdesse­n gab es am Montag in Melbourne eine neue Entwicklun­g mit Blick auf die Vorwürfe gegen Kurienkard­inal George Pell. Die Polizei übergab nach übereinsti­mmenden Berichten der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft Beweismate­rial, das belege, dass Pell zwischen 1978 und 2001 als Priester in Ballarat und später als Erzbischof von Melbourne mehrere Jungen sexuell missbrauch­t habe. Die Staatsanwa­ltschaft solle prüfen, ob das Material für eine Anklage ausreiche, hieß es.

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