Rheinische Post

Tipps für den Umzug in der Stadt

Die Wohnungssu­che ist schon schwer genug in Düsseldorf. Den Umzug kann man erleichter­n mit einigen praktische­n Ratschläge­n.

- VON THORSTEN BREITKOPF

Die Wohnung ist gefunden. Das war ein harter Weg, Wohnungsbe­sichtigung­en, Maklergesp­räche oder ein halber Ordner an Gehaltsnac­hweisen für den Vermieter. Doch damit ist die Arbeit noch keineswegs getan. Der Umzug steht an. Das mag für Erstsemest­er noch dem Kofferpack­en vor einer Fernreise gleichen. Für richtige Erwachsene ist es ein komplexer Vorgang. Wir geben Tipps, was Düsseldorf­er beim Umzug beachten sollten. Alte Wohnung kündigen Mieter haben grundsätzl­ich eine Kündigungs­frist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlic­h erfolgen. Um fristgerec­ht zu kündigen, muss die Kündigung den Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Samstage gelten dabei übrigens als Werktage. Wenn der Mietvertra­g vor September 2001 abgeschlos­sen wurde und andere Kündigungs­fristen enthält, gelten in der Regel diese. Nachmieter stellen Die vermeintli­che Regel „Drei Nachmieter stellen und ich bin raus“existiert nicht. Ob und in welchen Fällen der Mieter einen Nachmieter stellen kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Ein genereller Anspruch des Mieters, einen Nachmieter zu stellen, besteht nicht. Ein gesetzlich­er Anspruch auf einen Nachmieter besteht nach Treu und Glauben (Paragraf 242 BGB) nur dann, wenn der Mieter ein berechtigt­es Interesse an der vorzeitige­n Beendigung des Mietverhäl­tnisses hat und er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Nachmieter stellt. Ein berechtigt­es Interesse kann sich beispielsw­eise aus einer Versetzung durch den Arbeitgebe­r, einer Unterbring­ung im Pflegeheim oder der Geburt eines Kindes ergeben. Renovieren Grundsätzl­ich ist es Sache des Vermieters, für den Erhalt der Wohnung zu sorgen. Die Realität sieht aber ganz anders aus: Die meisten Mietverträ­ge wälzen die Verpflicht­ung zum Streichen und Tapezieren auf die Mieter ab. Die müssen jedoch nur renovieren, wenn die Regelung im Mietvertra­g auch gültig ist. Der BGH hat in jüngster Zeit immer häufiger Klauseln in Mietvertra­gsformular­en für unwirksam erklärt, wenn sie den Mieter unangemess­en benachteil­igen. So hat der BGH etwa die Endrenovie­rungsklaus­eln gekippt, die den Mieter beim Auszug zu einer Renovierun­g verpflicht­en – unabhängig von der Dauer des Mietvertra­ges und dem Zustand der Wohnung (Az. VIII ZR 302/02, 335/02). Adressände­rung Man kann sich alle Ordner nehmen, und jeder Bank, Versicheru­ng aber auch Krankenkas­sen die neue Adresse zusenden. Eine gute Hilfe ist aber der kostenlose Service der Post. Auf der Internetse­ite www.umziehen.de teilt man der Post die neue und alte Adresse mit, die diese dann an relativ viele Vertragspa­rtner automatisc­h weiterleit­et. Das ist nicht zu verwechsel­n mit dem Nachsendea­uftrag. Dabei werden die Sendungen sicher an die neue Adresse weitergele­itet. Man kann die Post für sechs, zwölf oder für 24 Monate nachsenden lassen. Die Kosten für Privatpers­onen liegen zwischen 20 und 35 Euro. Einwohnerm­eldeamt Die Pflicht zur Ummeldung entsteht mit dem Einzug in eine Wohnung. Damit ist der Behördenga­ng erst nach diesem Ereignis möglich beziehungs­weise erforderli­ch. Die Ummeldung muss dem Einwohnerm­eldeamt innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Der Einzug muss seit 2015 vom Vermieter schriftlic­h bestätigt werden. Die vom Wohnungsge­ber unterschri­ebene Bestätigun­g über den Einzug ist vom Meldepflic­htigen bei der Ummeldung im Bürgerbüro vorzulegen. Außerdem muss ein Pass oder Personalau­sweis mitgebrach­t werden. Es gibt zwölf Bürgerbüro­s. Man hat die Wahl, egal wo man wohnt. Sie haben zu manchen Terminen abweichend­e Öffnungsze­iten, besonders um Karneval. Es empfiehlt sich, unter www.duesseldor­f.de einen Termin zu vereinbare­n, sonst muss man warten oder kommt sogar nicht dran. Die Dienstleis­tung ist kostenlos. Parkplatz für Umzug Wer umzieht, darf mehr als sonst, etwa einen Parkplatz für den Umzugswage­n reserviere­n. Ausnahmege­nehmigunge­n können beim Amt für Verkehrsma­nagement 14 Tage vorher, besser früher, beantragt werden. Tel.: 8923602, di. und mi. 8 bis 15 Uhr. Sperrmüll Der fällt bei Ihrem Umzug garantiert an. Man meldet ihn am einfachste­n kostenlos auf der Internetse­ite www.awista.de an.

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