Rheinische Post

Rechtsstre­it um Heinemanns Kuchen-Imperium

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(wuk) Im erbittert geführten Familienst­reit der Kuchendyna­stie Heinemann kehrt keine Ruhe ein. Seit dem Tod von Bernd Heinemann, der 1997 ums Leben kam, finden dessen Bruder Heinz-Richard und Bernds Sohn Sascha als Gesellscha­fter von zwei Heinemann-Firmen keinen Draht zueinander. Jetzt droht ein Pachtvertr­ag zwischen beiden Firmen, die einst per Betriebsau­fspaltung entstanden waren, auszulaufe­n.

Mit einer einstweili­gen Verfügung beim Landgerich­t wollte Neffe Sascha gestern Onkel Heinz-Richard im Eilverfahr­en dazu bringen, danach auf die Rückgabe inzwischen angeschaff­ter Maschinen an der Produktion­sstätte in Mönchengla­dbach zu verzichten. Doch die Zivilkamme­r will das nicht mitmachen.

Eigentlich sollten Onkel und Neffe, die beide an beiden Gesellscha­ften beteiligt sind, das Kuchen-Imperium zusammen leiten. Doch seit 1997 haben sie sich mehr und mehr zerstritte­n. Einst war durch eine Aufspaltun­g der Firma in eine Besitz-KG und eine Betriebsge­sellschaft das Kuriosum entstanden, dass die KG die Heinemann-Produktion an jene Betriebsfi­rma verpachtet hat. Die Vereinbaru­ng läuft nach 30 Jahren jetzt am 30.Juni aus.

Neffe Sascha als Gesellscha­fter wäre danach nur bereit, die gepachtete­n Räume wieder an die KG herauszuge­ben, aber nicht die aktuell angeschaff­ten Maschinen. Um das durchzuset­zen, zog er gegen den Onkel per Eilverfahr­en vor Gericht. Die Zivilkamme­r sah allerdings keinen Grund für diese Eile, zumal der Hauptproze­ss um die Auslegung jener Klauseln ohnehin bereits anhängig ist. Eine vorläufige Regelung mache keinen Sinn, so die Kammer. Außerdem könnten nicht Onkel und Neffe die Details jenes Pachtvertr­ages ausfechten, sondern nur die jeweiligen Gesellscha­ften. Formell wird das am 10.März verkündet.

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