Wehrhahn: Kein Hinweis auf Verfassungsschutz-Panne
DÜSSELDORF (dpa) Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat keine Hinweise auf ein Versagen des Verfassungsschutzes im Fall des sogenannten Wehrhahn-Anschlags. Er habe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verfassungsschützer den Ermittlern etwas Wichtiges verschwiegen hätten, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück gestern im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags. Die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsschutz der Polizei und dem Verfassungsschutz funktioniere nach seinem Eindruck zumindest aktuell sehr gut.
Medienberichten zufolge hatte der NRW-Verfassungsschutz einen Informanten in der rechten Szene, der engen Kontakt zum mutmaßli- chen rechtsradikalen Bombenleger Ralf S. gehabt haben soll. Herrenbrück bestätigte, dass es drei Tage nach dem Anschlag im Juli 2000 ein Grillfest von 35 Neonazis in Düsseldorf gab, auf dem gesagt wurde, dass der Anschlag Ralf S. zuzutrauen sei. „Die Szene hat selbst spekuliert“, sagte Herrenbrück. Dies sei den Ermittlern aber auch schon damals bekannt geworden.
Die Polizei hatte den 50-jährigen S. kürzlich festgenommen, fast 17 Jahre nach dem Anschlag. Er soll am 27. Juli 2000 aus Fremdenhass mit einer selbstgebauten Rohrbombe ein Bombenattentat am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn verübt haben. Dadurch waren zehn Menschen verletzt worden.