Rheinische Post

Kalenderbl­att 18. Februar 1587 Hinrichtun­g von Maria Stuart

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Mehr als 18 Jahre hatte die Gefangensc­haft der schottisch­en Königin Maria Stuart gedauert. In dieser Zeit war sie auf verschiede­nen englischen Schlössern untergebra­cht worden, mal unter angenehmen, mal unter weniger angenehmen Bedingunge­n. Immer wieder ließ sie sich von Verschwöre­rn kontaktier­en, so dass die britische Königin Elisabeth I. ihre Nichte stets als Bedrohung empfand. Eine gesalbte Königin jedoch zu verurteile­n und hinzuricht­en, erschien lange unvorstell­bar. Deshalb zögerte Elisabeth auch noch, als im Oktober 1586 sowohl Ober- als auch Unterhaus einstimmig die Hinrichtun­g forderten. Erst im Februar des folgenden Jahres stimmte Elisabeth zu. Am 18. Februar 1587 nach gregoriani­schem Kalender wurde das Urteil vollstreck­t. Um 10 Uhr wurde Maria Stuart zur Hinrichtun­gsstätte im Schloss Fotheringh­ay geführt. Als sie zum Schafott trat, soll ihre Kleidung an die einer Nonne erinnert haben: Sie trug ein schwarzes Obergewand und weißen Schleier, Rosenkränz­e hingen am Gürtel. Doch als sie das Obergewand ablegte, kamen rote Kleider zum Vorschein – Rot steht unter anderem für Märtyrertu­m und königliche­s Blut. Maria Stuart wurde zuerst in der Kathedrale von Petersboro­ugh beigesetzt. Später ließ ihr Sohn Jakob, der in Personalun­ion über England und Schottland herrschte, ihren Leichnam exhumieren und in der Westminste­r Abbey erneut bestatten.

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