Smarte Citys aus dem Drucker
Entstehen Gebäude oder ganze Städte demnächst am 3DDrucker? Die digitale Revolution hat unsere Art zu Leben bereits in fast allen Bereichen verändert. Produktion und Dienstleistung wurden in Großteilen revolutioniert und wir stehen erst am Anfang einer rasanten innovativen Weiterentwicklung.
Nur in der Bauindustrie hat sich im Prinzip seit mehr als 5000 Jahren wenig getan. Es wird mehr oder weniger Stein auf Stein gebaut. Lange Transportwege, Verpackungsmüll, Bauabfälle, Luftverschmutzung, Lärm und viel Dreck verbunden mit langen Bauphasen sind die Folge. Nicht zu vergessen der „Pfusch am Bau“. Der 3D-Drucker ist die Lösung! Bereits heute werden in China reihenweise Häuser mit jeweils 200 Quadratmeter Wohnfläche in nur 24 Stunden gebaut. Vom Computer über das Netz zum Drucker geschickt und mit recyceltem Bauschutt direkt auf der Baustelle konstruiert. Erdbebensicher, ohne Materialverschwendung, umweltfreundlich und kosteneffizient.
Es befinden sich bereits passende Baustoffe in der Entwicklung, die zehnmal stärker als konventionelle Baustoffe sind. Durch die schlanken Prozesse und die Produktion vor Ort reduzieren sich die Kosten um bis zu 50 Prozent. Eine neue Dimension von „kostengünstigem Bauen“wird durch diese Technik möglich. Darüber hinaus ist die Individualisierung deutlich einfacher als bisher. Stellen Sie sich vor, Sie planen Ihre Wohnung oder Haus künftig am Smartphone und auf der Baustelle werden Ihre Wünsche direkt „ausgedruckt“. Unwahrscheinlich? Bitte in zehn Jahren noch mal lesen.
Werner Horn
Der Autor ist Prokurist und Leiter Bauträgervertrieb Rheinland von Corpus Sireo Makler. (bü) Versicherung Hausratversicherungen zahlen auch Schäden, die nach einem Einbruch geblieben sind und kommen im Regelfall für die notwendigen Reparaturen auf. Dabei sollten geschädigte Hausbesitzer allerdings auf die Beseitigung von „unerheblichen Schönheitsschäden“verzichten. Im konkreten Fall ging es um einen Einbruchdiebstahl, für den der Versicherte rund 1700 Euro für die Erneuerung des Schlafzimmerfensters und einer Terrassentür bekam. Außerdem wurden für zwei weitere Terrassentüren die Reparaturkosten erstattet. Der Versicherte war mit der „Qualität“der Reparaturen mit Blick auf die Optik nicht einverstanden – scheiterte aber vor dem Oberlandesgericht Hamm mit der Absicht, weitere Reparaturen bezahlt zu bekommen. Die Versicherung müsse lediglich die notwendigen Kosten für den schnellsten, sichersten und zumutbar billigsten Reparaturweg tragen und schulde nur die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (der hier erreicht worden war). (OLG Hamm, 20 U 222/15)