Porschefahrer muss wegen Nötigung und Beleidigung zahlen
Weil er einen Mann mit seinem Sportwagen bedrängt und als „fett“bezeichnet haben soll, stand ein 51-Jähriger gestern vor Gericht.
Ein Prozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht wurde gestern eingestellt, nachdem sich der Angeklagte zu einer Zahlung von 300 Euro an ein Kinderhospiz bereiterklärt hatte. Drei Zeugen berichteten, wie er sich im Juni vergangenen Jahres auf einer Anliegerstraße in Heerdt mit seinem Porsche einem von ihnen so schnell genähert hatte, dass dieser mit zwei schweren Getränkekisten in der Hand wegspringen wollte und sich dabei den Fuß verstauchte. Danach soll der 51-Jährige angehalten haben und gesagt haben „Trag mal ruhig weiter deine Cola-Kisten, damit du bald platzt, du fette Sau!“
Das bestritt der Porschefahrer, er habe lediglich aus dem Fenster gerufen, dass Cola dick mache und seinerseits auf eine Beschimpfung geantwortet. Er habe zunächst an- halten müssen, weil eine Cola-Kiste mitten auf der Straße gestanden habe. Er sei zuvor zwar nicht langsam, aber auch nicht schneller als die auf der Straße erlaubten 30 Kilometer pro Stunde gefahren. Dennoch habe der 45-jährige kräftige Mann ihm sarkastisch zugerufen, dass er doch „noch schneller fahren“solle, gefolgt von einer Beleidigung. Zeugen der kurzen Auseinandersetzung habe es nicht gegeben.
Die 47- und 46-jährigen Männer, die den Vorfall beobachtet haben sollen, stellten die Situation ähnlich wie ihr Bekannter dar, dem sie beim Ausladen der Einkäufe für seine Geburtstagsfeier aus seinem Auto geholfen hätten. Der eine Zeuge fügte hinzu, dass der Porschefahrer ausgestiegen sei und selbst das Gespräch eröffnet habe mit den Worten „Hast du ein Problem?“Widersprüche gab es auch in den Anga- ben, was das Auto des 51-jährigen Angeklagten betrifft. Einer sagte, es habe sich um einen Porsche 911 gehandelt, ein anderer, dass es ein Cayenne gewesen sei. Das Kennzeichen, dass der 45-Jährige direkt nach dem Vorfall der Polizei durchgab, gehörte allerdings einem Porsche Macan, der größenmäßig zwischen den genannten Modellen lag.
Als Staatsanwalt und Richter aufgrund der weitgehend übereinstim- menden Zeugenaussagen schließlich eine Einstellung des Verfahrens anregten, stimmten die Verteidigerin und ihr Mandant grundsätzlich zu, allerdings nicht gegen die vorgeschlagene Summe von 600 Euro. Die Aussagen der drei Zeugen seien „sehr widersprüchlich“, zudem sei der Angeklagte trotz des teuren Wagens „nicht Krösus“, weshalb man sich auf eine Zahlung von 300 Euro einigte.