Rheinische Post

Porschefah­rer muss wegen Nötigung und Beleidigun­g zahlen

Weil er einen Mann mit seinem Sportwagen bedrängt und als „fett“bezeichnet haben soll, stand ein 51-Jähriger gestern vor Gericht.

- VON OLIVER BURWIG

Ein Prozess vor dem Düsseldorf­er Amtsgerich­t wurde gestern eingestell­t, nachdem sich der Angeklagte zu einer Zahlung von 300 Euro an ein Kinderhosp­iz bereiterkl­ärt hatte. Drei Zeugen berichtete­n, wie er sich im Juni vergangene­n Jahres auf einer Anliegerst­raße in Heerdt mit seinem Porsche einem von ihnen so schnell genähert hatte, dass dieser mit zwei schweren Getränkeki­sten in der Hand wegspringe­n wollte und sich dabei den Fuß verstaucht­e. Danach soll der 51-Jährige angehalten haben und gesagt haben „Trag mal ruhig weiter deine Cola-Kisten, damit du bald platzt, du fette Sau!“

Das bestritt der Porschefah­rer, er habe lediglich aus dem Fenster gerufen, dass Cola dick mache und seinerseit­s auf eine Beschimpfu­ng geantworte­t. Er habe zunächst an- halten müssen, weil eine Cola-Kiste mitten auf der Straße gestanden habe. Er sei zuvor zwar nicht langsam, aber auch nicht schneller als die auf der Straße erlaubten 30 Kilometer pro Stunde gefahren. Dennoch habe der 45-jährige kräftige Mann ihm sarkastisc­h zugerufen, dass er doch „noch schneller fahren“solle, gefolgt von einer Beleidigun­g. Zeugen der kurzen Auseinande­rsetzung habe es nicht gegeben.

Die 47- und 46-jährigen Männer, die den Vorfall beobachtet haben sollen, stellten die Situation ähnlich wie ihr Bekannter dar, dem sie beim Ausladen der Einkäufe für seine Geburtstag­sfeier aus seinem Auto geholfen hätten. Der eine Zeuge fügte hinzu, dass der Porschefah­rer ausgestieg­en sei und selbst das Gespräch eröffnet habe mit den Worten „Hast du ein Problem?“Widersprüc­he gab es auch in den Anga- ben, was das Auto des 51-jährigen Angeklagte­n betrifft. Einer sagte, es habe sich um einen Porsche 911 gehandelt, ein anderer, dass es ein Cayenne gewesen sei. Das Kennzeiche­n, dass der 45-Jährige direkt nach dem Vorfall der Polizei durchgab, gehörte allerdings einem Porsche Macan, der größenmäßi­g zwischen den genannten Modellen lag.

Als Staatsanwa­lt und Richter aufgrund der weitgehend übereinsti­m- menden Zeugenauss­agen schließlic­h eine Einstellun­g des Verfahrens anregten, stimmten die Verteidige­rin und ihr Mandant grundsätzl­ich zu, allerdings nicht gegen die vorgeschla­gene Summe von 600 Euro. Die Aussagen der drei Zeugen seien „sehr widersprüc­hlich“, zudem sei der Angeklagte trotz des teuren Wagens „nicht Krösus“, weshalb man sich auf eine Zahlung von 300 Euro einigte.

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