Rheinische Post

Berliner Raser bleiben nach Mordurteil in U-Haft

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BERLIN (dpa) Trotz angekündig­ter Revision bleiben die beiden verurteilt­en Berliner Autoraser weiter in Untersuchu­ngshaft. Die 28 und 25 Jahre alten Männer kämen bis zur Prüfung durch den Bundesgeri­chtshof (BGH) nicht auf freien Fuß, sagte die Sprecherin des Landgerich­ts für Strafsache­n, Lisa Jani. Sie sitzen demnach in der Justizvoll­zugsanstal­t Moabit ein.

Die beiden Männer waren am Montag für ihr Rennen am Ku’damm, bei dem ein Unbeteilig­ter gestorben war, vom Berliner Landgerich­t zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Es war bundesweit der erste Fall, in dem Raser des Mordes schuldig gesprochen wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Manche Experten hoffen, dass das Urteil in der Szene abschrecke­nde Wirkung zeigt. Das Signal, dass im Falle eines schweren Unfalls auch lebenslang­e Freiheitss­trafen folgen können, sei entscheide­nd, sagte der Leiter der Unfallfors­chung der Versichere­r, Siegfried Brockmann: „Ich glaube, das muss Auswirkung­en haben.“

Etwas skeptische­r zeigte sich die Schweizer Verkehrsps­ychologin Jacqueline Bächli-Biétry im Deutschlan­dfunk. Sie hatte auch im Prozess zum Thema Raser ausgesagt. Strafandro­hungen verhindert­en in der Regel keine Taten, sagte sie. Sie könne sich aber vorstellen, dass das Urteil in Verbindung mit mehr Kontrollen ein Zeichen setze. Bächli-Biétry schlug vor, in Deutschlan­d über Tempo-Limits auch auf Autobahnen sowie Hürden beim Zugang zu hochmotori­sierten Autos nachzudenk­en. Es sei Teil des Problems, dass junge Leute mit wenig Geld solche Autos etwa leasen könnten, sagte Bächli-Biétry.

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