Musiklehrer-Freispruch ist rechtskräftig
DÜSSELDORF (dpa) Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts zurückgezogen. Damit ist der Freispruch für einen Musiklehrer aus Kaarst vom Vorwurf der Freiheitsberaubung rechtskräftig. Der Lehrer war angezeigt worden, nachdem er Schüler daran gehindert haben soll, den Klassenraum zu verlassen. Das Amtsgericht in Neuss hatte ihn in erster Instanz verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Lehrer dann frei, weil es nach eigenen Angaben keine Straftat feststellen konnte. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft zunächst in Revision, ließ ihr Vorhaben nun aber fallen.