Rheinische Post

Musiklehre­r-Freispruch ist rechtskräf­tig

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DÜSSELDORF (dpa) Die Staatsanwa­ltschaft hat ihre Revision gegen ein Urteil des Düsseldorf­er Landgerich­ts zurückgezo­gen. Damit ist der Freispruch für einen Musiklehre­r aus Kaarst vom Vorwurf der Freiheitsb­eraubung rechtskräf­tig. Der Lehrer war angezeigt worden, nachdem er Schüler daran gehindert haben soll, den Klassenrau­m zu verlassen. Das Amtsgerich­t in Neuss hatte ihn in erster Instanz verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Düsseldorf­er Landgerich­t sprach den Lehrer dann frei, weil es nach eigenen Angaben keine Straftat feststelle­n konnte. Dagegen ging die Staatsanwa­ltschaft zunächst in Revision, ließ ihr Vorhaben nun aber fallen.

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