Neue Blitzertechnik an A 46 kommt später
Die „Section Control“kann erst nach Abschluss eines Pilotprojekts in Niedersachsen starten.
Fast zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass im Landtag die Idee reifte, in Düsseldorf die bundeslandweit erste Teststrecke für die neue „Section Control“-Geschwindigkeitskontrolle einzurichten. In den Fraktionen diskutiert, im Düsseldorfer Umweltausschuss schon vor knapp fünf Monaten beschlossen, wird „Section Control“nun doch nicht wie erwartet in diesem Jahr kommen. Hatte es von den Landtagsgrünen schon Ende 2015 geheißen, dass die neue Blitzertechnik eventuell im vergangenen Sommer auf der A 46 eingerichtet werden soll, legen Nachrichten aus dem Innenministerium die Hoffnung der Bürgerinitiativen und Anwohner, die einen Durchbruch gegen den Straßenlärm erwarten, auf Eis. Denn ehe die Tests auf einer Pilotstrecke in Niedersachsen nicht abgeschlossen sind, darf das System anderswo nicht eingesetzt werden.
Anders als bei herkömmlichen stationären „Blitzern“, die nur an einem Standort das Tempo der Fahrzeuge messen, wird beim „Section Control“auf einer längeren Strecke durchgängig erfasst, ob sich die Autofahrer an die dort geltenden Ge- schwindigkeitsvorschriften halten. Einem Sprecher des NRW-Innenministeriums zufolge ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt schon seit mehr als einem Jahr damit befasst, die technische Umsetzbarkeit und datenschutzrechtliche Problematik dieser in Österreich schon lange eingesetzten Technik zu klären. Die dabei gewonnenen Daten seien bundesweit gültig und ermöglichten erst nach ihrer Auswertung, dass in den Städten anderer Bundesländer eine „Section Control“-Strecke erfolgt.
Auch Hannover hatte beispielsweise geplant, im Sommer 2016 eine Teststrecke einzurichten, erhielt aber Ende vergangenen Jahres die vorläufige Absage. Dass Düsseldorf sich bereits offiziell beworben hat, beschleunige das Verfahren in Niedersachsen nicht. „Eine Ausschreibung existiert nicht“, sagte zudem der Sprecher des Innenministeriums. Es sei zu begrüßen, dass sich die Stadt über die Möglichkeiten des Lärmschutzes informiere und neue Maßnahmen plane. „Section Control“könne aber noch nicht umgesetzt werden, weshalb auch die Bewerbung um ein Teststück auf der A 46 zunächst nicht berücksichtigt werden könne.