Rheinische Post

Mann soll Hundehalte­rin sexuell genötigt haben

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(wuk) Aus einer zufälligen Begegnung mit einer 18-jährigen Hundehalte­rin in einer Grünanlage wollte ein 32-jähriger Iraker an einem Septembera­bend 2016 mit aller Macht ein Liebes-Date machen. Dieser Vorwurf bringt den Bewohner einer Flüchtling­sunterkunf­t in einem südlichen Stadtteil am morgigen Dienstag (9 Uhr, Saal 1.109) aber vor das Amtsgerich­t. Dort wird dem Familienva­ter jetzt sexuelle Nötigung vorgeworfe­n. Und das gilt nach einer Gesetzesre­form seit Juli 2016 als Verbrechen – mit einer Mindeststr­afe von einem Jahr Haft.

Die Frau wollte in der Grünanlage damals nur ihren Hund ausführen. Als sie dabei aber an jener Unterkunft vorbeikam, wurde sie gegen 19 Uhr vom Angeklagte­n angesproch­en, der sich angeblich für ihren Hund interessie­rte. Sofort soll der 32-Jährige die Spaziergän­gerin aber auch mit seinen Lebensplän­en vertraut gemacht haben: Als IrakFlücht­ling wolle er jetzt hier Arbeit finden, die Sprache lernen, eine Familie gründen. Dass er bereits Kinder hat, verschwieg er dabei offenbar. Doch derart ins Gespräch verwickelt, verriet die junge Frau ihm nun den Namen ihres Hundes und plauderte auch über ihren Freund. Urplötzlic­h habe der Angeklagte ihr allerdings eine Liebeserkl­ärung gemacht – und dann direkt versucht, die 18-Jährige trotz ihrer Ablehnung zu küssen. Angeblich hat er sie, weil sie sich wegdrehte, an den Oberarmen gepackt, hat sie festgehalt­en, zu sich herangezog­en, sie trotz ihres Sträubens mehrfach auf Wange und Hals geküsst, zuletzt noch seinen Kopf in ihr Dekolleté gepresst.

Als alle Gegenwehr der jungen Frau nichts half und sie immer verzweifel­ter wurde, kam ihr laut Anklage eine rettende Idee: Sie trickste den Angeklagte­n aus, ging zum Schein auf sein Drängen ein. So soll sie dem 32-Jährigen vorgeschla­gen haben, sich am nächsten Tag wieder mit ihm zu treffen, dann zu einem echten Date. Nur dadurch sei es ihr gelungen, sich aus seiner Umklammeru­ng zu lösen und von ihm wegzukomme­n.

Doch zwei Monate zuvor war eine entscheide­nde Strafrecht­sreform verabschie­det worden. Als Reaktion auf Vorfälle in der Kölner Silvestern­acht wird jede sexuelle Nötigung seitdem härter bestraft. Sogar bis zu fünf Jahre Haft können jetzt verhängt werden, falls Täter ein einfaches „Nein“eines Opfers ignorieren. Beim Prozess gegen den 31-Jährigen wird noch am Dienstag mit einem Urteil gerechnet.

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