Rheinische Post

Wirtschaft­sministeri­ummuss für Tengelmann-Streit zahlen

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DÜSSELDORF/BERLIN (dpa) Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium muss den Löwenantei­l der Gerichtsge­bühren im Eilverfahr­en um die umstritten­e Ministerer­laubnis für die Übernahme der Kaiser’s-Tengelmann-Supermärkt­e durch Edeka zahlen. Dies entschied das Oberlandes­gericht (OLG) Düsseldorf. Außerdem muss die Behörde den Prozessgeg­nern Rewe und Markant die im Verfahren entstanden­en notwendige­n Auslagen erstatten. Der Kartellsen­at begründete die Entscheidu­ng damit, dass das Ministeriu­m „ohne eine Rücknahme der Beschwerde­n in der Hauptsache unterlegen gewesen“wäre.

Das Ministeriu­m trägt demnach 75 Prozent der Gerichtsko­sten. Die restlichen 25 Prozent muss der Discounter Norma zahlen, weil er sich darauf bereits vor der Kostenents­cheidung außergeric­htlich mit dem Wirtschaft­sministeri­um ver- ständigt hatte. Eine Rechtsbesc­hwerde gegen den Beschluss ließ das Gericht nicht zu. Der Wert des Beschwerde­verfahrens wurde auf 30 Millionen Euro festgesetz­t;

Rewe, Norma und Markant hatten vor dem OLG gegen die Sondererla­ubnis des damaligen Wirtschaft­sministers Sigmar Gabriel (SPD) für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka geklagt. Das Gericht hatte daraufhin die Übernahme zunächst gestoppt, weil bereits eine allgemeine Überprüfun­g der Sach- und Rechtslage „in mindestens sechs Punkten die Rechtswidr­igkeit der angefochte­nen Erlaubnise­ntscheidun­g ergebe“. Erst durch massive Zugeständn­isse an Rewe, Markant und Norma war es Edeka und Tengelmann am Ende gelungen, diese zur Rücknahme der Klage zu bewegen. Edeka und Rewe haben die Kaiser’s-Märkte mittlerwei­le unter sich aufgeteilt.

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