91-Jähriger bleibt Aussage zu Vergewaltigung erspart
(wuk) Ein 91-jähriges Vergewaltigungsopfer musste gestern keine Zeugenaussage vor dem Landgericht machen. Die Seniorin war laut Anklage an einem Oktobersonntag 2016 nach einem Besuch der Lambertuskirche von einem 19-jährigen Altstadtkellner in einen Hofdurchgang gezerrt und dreifach vergewaltigt worden. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte das nur pauschal bestätigt. Gestern nannte er aber weitere Details. Der Frau, die sich schon im Gerichtsgebäude für ihre Aussage bereithielt, blieb erspart, ihren Peiniger wieder zu treffen, ihr Martyrium erneut schildern zu müssen. Der Angeklagte hat nur bestritten, dass er nach der Gewalttat noch die Adresse des Opfers von dessen Ausweis abgeschrieben habe. Den Haustürschlüssel der Frau habe er zwar mitgenommen, aber „irgendwo weggeworfen“. Warum er versucht hatte, nach der Vergewaltigung noch in die Wohnung der 91-Jährigen zu kommen? „Wahrscheinlich wollte ich sie bestehlen.“Mehr wisse er aber nicht, „ich war außer jeder Kontrolle“, habe unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.
Laut den Ermittlungen war es dem 19-Jährigen trotzdem mühelos gelungen, Passanten auf seiner Verfolgung abzuschütteln, sich geschickt durch die Altstadtgassen bis zur Tonhalle durchzuschlagen, wo er in eine Bahn einstieg und entkam. Erst durch eine DNA-Probe, die ihm wegen eines früheren Raubdelikts entnommen worden war, konnte der 19-Jährige elf Tage später doch noch ermittelt und festgenommen werden. Sein Prozess wird am Freitag fortgesetzt.