Rheinische Post

Fünf Tipps für Gründer

Die Landeshaup­tstadt ist bei Gründern beliebt. Im vorigen Jahr informiert­en sich fast 9000 Menschen über die Möglichkei­ten und Förderunge­n, die es für Gründer gibt. Christiane Kubny von der IHK weiß, worauf sie achten müssen.

- VON SONJA SCHMITZ

Die wichtigste Frage, die sich Gründer stellen sollten: Wer ist mein Kunde? „Viele haben sich schon Gedanken über das Logo und die Rechtsform gemacht, haben aber keine Idee, wem sie das Produkt verkaufen wollen“, sagt Kubny. Die Berater der IHK bohren dann nach: Wer ist die Zielgruppe, wie erreicht man sie? Und was unterschei­det die Firma und das Produkt vom Wettbewerb­er? „Es ist wichtig, das genau zu definieren“, sagt Kubny.

Eine Checkliste zum Unternehme­nskonzept und andere Materialie­n gibt es bei den zwei Gründungsl­otsen in den Düsseldorf­er Startercen­tern NRW: Manuel Schwarze (IHK) unter schwarze@duesseldor­f.ihk.de, 0211 3557360 oder Ulrich Engelhardt ( Handwerksk­ammer) unter startercen­ter@hwk-duesseldor­f.de, 0211 8795333. „Man sollte aus der Branche kommen“, sagt Christiane Kubny. Wer beispielsw­eise in den Handel oder in die Gastronomi­e als Quereinste­iger kommt, der muss damit rechnen, dass es für ihn sehr schwer ist, an eine Förderung zu kommen. Denn bei der Beurteilun­g, ob ein Konzept gut ist, steht auch die Person des Gründers im Fokus. Wichtig sind dabei seine branchensp­ezifischen und seine kaufmännis­chen Kenntnisse. „Manchmal müssen wir auch einige bremsen und ihnen raten, die Finger von ihren Plänen zu lassen, um sie vor sich selbst zu schützen“, sagt Kubny. Wer gut backen und kochen kann, und deshalb ein Café eröffnen will, ist sich oft nicht darüber im Klaren, dass es etwas anderes ist, wenn man jeden Tag davon leben muss. Zum erfolgreic­hen Führen eines Cafés gehören aber noch andere wichtige Aufgaben wie Personalfü­hrung, Kalkulatio­n, Einkauf, Finanzplan­ung und das Beachten von Auflagen: „Das macht man nicht mal eben so.“ In den Anfängen des Unternehme­ns ist es sinnvoll, das Risiko gering zu halten. Das ist für Dienstleis­ter meist einfach, die mehr als die Hälfte der Gründer ausmachen. Ob im Bereich Kommunikat­ion oder Beratung – in diesen Bereichen können die Gründer oft zu- nächst einmal mit dem Laptop von zu Hause aus arbeiten. Damit sparen sie zusätzlich­e Miete und halten die Kosten gering. Wer einer derzeit angesagten Mode folgt und ein YogaStudio eröffnen möchte, für den sei es wichtig, den Markt realistisc­h wahrzunehm­en. „Viele starten dann erst einmal im Nebenerwer­b, indem sie abends Kurse anbieten und somit nicht ins volle Risiko gehen. Das ist eher zu empfehlen“, sagt Kubny. „Gute Vorbereitu­ng ist die halbe Miete“, betont Kubny. Im Existenzgr­ündungsnet­zwerk, in dem die IHK eines von 28 Institutio­nen ist, können Gründer verschiede­n zugeschnit­tene Angebote nutzen, um ihr Konzept mit profession­eller Hilfe weiter auszuarbei­ten und zu verfeinern. Zweimal im Monat gibt es in den Startercen­tern – abwechseln­d bei der IHK und der Handwerksk­ammer – einen kostenlose­n zweistündi­gen InfoNachmi­ttag „Existenzgr­ündung“, der der ersten Orientieru­ng dient. Darauf aufbauend gibt es weitere Seminare und Einzelbera­tungen. Im persönlich­en Gespräch mit dem Berater können die Gründer ihr Konzept auf Vollständi­gkeit und Plausibili­tät überprüfen lassen, bevor es zur Bank und zur Arbeitsage­ntur geht.

Die nächsten Info-Nachmittag­e „Existenzgr­ündung“finden jeweils dienstags, 4. April und 2. Mai, in der Handwerksk­ammer statt. Ansprechpa­rtner für ein Kompaktsem­inar „Karrierezi­el Existenzgr­ündung“ist Rudolf Fuchs, erreichbar unter fuchs@duesseldor­f.ihk.de oder 0211 1724331. Eine erste wichtige Förderung, die den Start erleichter­t und den viele Gründer in Anspruch nehmen, ist der Gründerzus­chuss. „Er ist eine gute Liquidität­shilfe. Es besteht kein Rechtsansp­ruch darauf, sondern er ist eine Ermessensl­eistung, die von der Arbeitsage­ntur vergeben wird“, sagt Kubny. Die Gründer müssen vor dem Bezug (mindestens) einen Tag arbeitslos gewesen sein, aber noch einen Anspruch auf 150 Tage des Arbeitslos­engeldes I haben. Zu diesem Arbeitslos­engeld werden dann sechs Monate lang 300 Euro gezahlt. Eine Verlängeru­ng des Zuschusses ist möglich. Über die gefragtest­en öffentlich­en Finanzieru­ngshilfen für Gründer und Junguntern­ehmer hat die IHK einen Förderkomp­ass herausgege­ben. Zu Themen wie Finanzieru­ng und Steuern gibt es vertiefend­e Seminare: www.duesseldor­f.ihk.de/servicemar­ken/veranstalt­ungen/index.jsp; www.hwkduessel­dorf.de/startercen­ter.

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