Maas’ Kampf gegen Hass im Netz
BERLIN (epd) Soziale Netzwerke müssen künftig mit Bußgeldern bis zu 50 Millionen Euro rechnen, wenn sie strafbare Hass- und Hetzkommentare nicht schneller löschen oder sperren. Das Bundeskabinett billigte gestern einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Ziel ist es, Unternehmen wie Facebook zu verpflichten, stärker gegen Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Volksverhet- zungen und Bedrohungen vorzugehen.
„Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten“, erklärte Maas. Für strafbare Hetze dürfe in sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße.
Offensichtlich strafbare Inhalte sollen künftig innerhalb von 24 Stunden nach einer entsprechenden Beschwerde durch einen Nutzer gelöscht oder gesperrt werden. Zudem werden die Unternehmen verpflichtet, ein für Nutzer leicht erkennbares Beschwerdesystem einzurichten und vierteljährlich über Umfang und Umgang mit Beschwerden zu berichten. Diese Berichte sollen für jeden zugänglich im Internet veröffentlicht werden.
Der Gesetzesentwurf stößt auf scharfe Kritik. Der Digitalverband Bitkom sprach von einem Gesetzesentwurf im „Hauruck-Verfahren“, der mehr Schaden als Nutzen bringen werde. Es müsse sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet würden, aber es gehe auch um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gelte, sagte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder: „Beim Kampf gegen Hassrede brauchen wir einen langen Atem.“Rohleder forderte „digitale Streetworker“und speziell geschulte Polizisten, die dafür sorgen, dass rechtswidrige Äußerungen auch Konsequenzen haben.
Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht die Presse- und Meinungsfreiheit in Gefahr. „Die Absicht der Bundesregierung, die Flut von Hasskommentaren und Fake News gesetzlich einzudämmen, ist nachvollziehbar“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Aber der Gesetzentwurf müsse grundlegend überarbeitet werden. Der Verband kritisierte unter anderem die kurze Frist, in der die Plattformbetreiber die Aussagen nach einer Beschwerde löschen sollen. Es könne nicht Sinn des Gesetzes sein, zu vorbeugenden Löschaktionen aufzufordern, statt die Meinungsfreiheit zu stützen. Ähnlich hatten sich in den vergangenen Tagen bereits die Verlegerverbände VDZ und BDZV geäußert.